Eine zum Wehr- oder Zivildienst eines EU-Mitgliedstaates einberufene oder wieder einberufene Person unterliegt ungeachtet seines Beschäftigungsortes immer den Rechtsvorschriften jenes EU-Mitgliedstaates für den der Wehr- oder Zivildienst erbracht wird.
Beispiel
WEHR- BZW. ZIVILDIENSTPFLICHTIGE |
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Eine zum Wehr- oder Zivildienst eines Mitgliedstaates einberufene oder wieder einberufene Person unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaates. | |||
Beispiel | Ein in Österreich wohnhafter Italiener wird in Italien zum Wehrdienst einberufen. | ||
Person wohnt in | Wehr- oder Zivildienst einberufen in |
Rechtsvorschriften | |
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Zuletzt aktualisiert am 23. November 2019