Form der Alterspension, kann bereits ab Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Zum Pensionsstichtag muss eine Mindestanzahl an Versicherungsmonaten vorliegen.
Wir sind laufend bemüht, das Serviceangebot der österreichischen Sozialversicherung für Sie zu verbessern.
Daher stehen auf Grund von Wartungsarbeiten die Portale der österreichischen Sozialversicherung am Mittwoch 04.06.2025, 17:00 Uhr bis voraussichtlich Donnerstag 05.06.2025, 02:00 Uhr nicht zu Verfügung. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.