Rezeptgebühr muss nur so lange bezahlt werden, bis im laufenden Kalenderjahr mit diesen Zahlungen ein Betrag von 2 % des Jahresnettoeinkommens erreicht wird. Danach ist man für den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit.
Wir sind laufend bemüht, das Serviceangebot der österreichischen Sozialversicherung für Sie zu verbessern.
Daher stehen auf Grund von Wartungsarbeiten die Portale der österreichischen Sozialversicherung am Mittwoch 04.06.2025, 17:00 Uhr bis voraussichtlich Donnerstag 05.06.2025, 02:00 Uhr nicht zu Verfügung. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.