Geschädigte ab 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit. Schwerversehrten gebühren eine Zusatzrente und gegebenenfalls ein Kinderzuschuss. Für die Beurteilung der Schwerversehrtheit werden alle Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten nach allen Gesetzen berücksichtigt.
Wir sind laufend bemüht, das Serviceangebot der österreichischen Sozialversicherung für Sie zu verbessern.
Daher stehen auf Grund von Wartungsarbeiten die Portale der österreichischen Sozialversicherung am Mittwoch 04.06.2025, 17:00 Uhr bis voraussichtlich Donnerstag 05.06.2025, 02:00 Uhr nicht zu Verfügung. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.