Allgemeine Informationen
Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema Heilmittel-Evaluierungs-Kommission (HEK).
Die angebotenen Informationen umfassen
- Termine,
- grundsätzliche Vorgehensweisen und
- detaillierte, rechtliche Informationen.
Voraussetzungen
ID Austria
Zuständige Stelle
Dachverband der Sozialversicherungsträger
Verfahrensablauf (Zugang zum Service)
Um diese Services zu nutzen, beantragen Sie bitte die Rolle "Heilmittelevaluierungskommission".
Der von Ihnen rechtsgültig unterschriebene Antrag wird von der Sozialversicherung geprüft.
Wählen Sie bitte das Service "Antrag auf Berechtigung Heilmittelevaluierungskommission“.
Wurde Ihnen bereits die Rolle "Heilmittelevaluierungskommission" zugewiesen, wählen Sie bitte das Service “HEK“ oder “SV Evaluation“.
Erforderliche Unterlagen
Für die Benutzung dieser Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.
Kosten
Bei Nutzung dieser Services fallen für Sie keine Gebühren an.