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Pharmaunternehmen - elektronische Antragstellung


Allgemeine Informationen


Anträge von Pharmaunternehmen in Zusammenhang mit dem Erstattungskodex sind elektronisch an den Dachverband zu übermitteln. Es werden ausschließlich Anträge, die über den elektronischen Workflow des Erstattungskodex eingereicht wurden, akzeptiert.

 

Die Kommunikation zwischen dem Dachverband und den Pharmafirmen erfolgt unter Nutzung der eZustellung über das elektronische Postfach „Mein Postkorb“.

Voraussetzungen



Zur Systemanmeldung (Authentifizierung) benutzen Sie bitte die ID Austria.

Zuständige Stelle



Dachverband der Sozialversicherungsträger.

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)


Um diesen Service zu nutzen, sind folgende Schritte vorzunehmen:

  1. Beantragung der Berechtigung „Pharmavertreter“
  2. Anmeldung für die eZustellung: Mein Postfach
  3. Optional: Für Personen ohne österreichische Sozialversicherungsnummer

 
1. Beantragung der Berechtigung „Pharmavertreter“

Im Elektronischen Berechtigungssystem ist die Berechtigung („Rolle“) Pharmavertreter anzufordern. 

Dabei sind folgende Beilagen hochzuladen


Bitte beachten Sie, dass das Formular von Vertretern des Unternehmens zu unterzeichnen ist, die laut Firmenbuchauszug dafür berechtigt sind.

 

Die Berechtigung kann über den folgenden Link beantragt werden:

Antrag auf Berechtigung Pharmavertreter

 

2. Anmeldung für die eZustellung: Mein Postkorb

Die eZustellung mit dem elektronischen Postfach „Mein Postkorb“ ist im Rahmen von Verfahren die Kommunikationsschnittstelle für Mitteilungen des Dachverbands an Pharmafirmen. 

Sofern von einer zu berechtigenden Person das elektronische Postfach noch nicht genutzt wird, ist eine Anmeldung zur elektronischen Zustellung durchzuführen.

Die Anmeldung kann hier vorgenommen werden:
Anmeldung eZustellung

Weiterführende Informationen zur elektronischen Zustellung von behördlichen Nachrichten finden Sie hier:
Informationen eZustellung

 

3. Optional: Für Personen ohne österreichische Sozialversicherungsnummer

Sofern eine zu berechtigende Person über keine österreichische Sozialversicherungsnummer und keine österreichische Staatsbürgerschaft verfügt, ist eine Eintragung der Person in das Ergänzungsregister für natürliche Personen (ErnP) erforderlich.

Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

 

Widerruf Berechtigung / Vertretungsbefugnis
Ein Widerruf einer bereits beantragten Berechtigung für die Rolle "Pharmavertreter" ist jederzeit durch Übermittlung des unten bereitgestellten Formulars an den Dachverband möglich.

Für einen Widerruf werden folgende Unterlagen benötigt:


Bitte beachten Sie, dass das Formular von Vertretern des Unternehmens zu unterzeichnen ist, die laut Firmenbuchauszug dafür berechtigt sind.


Hinweis:

Im Falle eines Widerrufs der Berechtigung eines Pharmavertreters muss bei laufenden Verfahren die Stellvertretung durch einen anderen Pharmavertreter eingenommen werden. Andernfalls werden Schriftstücke zu solchen Verfahren unabhängig von der Löschung der Berechtigung weiterhin an den ursprünglichen Pharmavertreter zugestellt.


Erforderliche Unterlagen



Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie zur Rollenbeantragung einen aktuellen Firmenbuchauszug und eine Vertretungserklärung übermitteln.

Standards und Konventionen für die elektronische Kommunikation

Erklärung Vertretungsbefugnis (Word, 20 KB)

Widerruf Vertretungsbefugnis (Word, 20 KB)

Ersuchen um Eintragung in das Ergänzungsregister (ERnP) (PDF, 13 KB)

Kosten



Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.

Zusätzliche Informationen



ID Austria.

Informationen zur eZustellung: Mein Postkorb

Fragen und Antworten



Weitere Informationen finden Sie im Menü rechts außen unter "Mehr zum Thema" sowie "Mehr im Internet".

Zuletzt aktualisiert am 25. April 2024