Gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) sind die Bildmarken im Internet gesichert kundzumachen und zur Abfrage bereitzuhalten.
Abfrage und Kundmachung unter www.ris.bka.gv.at/Avsv/
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Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020