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Abbildbarkeit der Ärzteausbildungsordnung auf den Leistungskatalog



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Grundsätzlich ist eine Überleitung der Inhalte der Ausbildungsordnungen auf den Leistungskatalog möglich. Es gibt Einschränkungen in den Bereichen der Kenntnisse und Erfahrungen, die nachgewiesen werden müssen, aber keine Leistungen im Sinne
des Leistungskatalogs BMG darstellen. Für die Inhalte der Operationskataloge ist eine Überleitung problemlos möglich, da hier immer konkrete Leistungen vorliegen. Sofern eine Position des Operationskatalogs keine Überleitung zum Leistungskatalog BMG
besitzt, liegt dies daran, dass die Leistung als solche im Bundeskatalog nicht enthalten ist (z.B. die „Intubation“ im Fachgebiet HNO).


Die systematische Umsetzung in einer Datenbank und die Beziehungen der Tabellen sind in Anhang 4 enthalten. Für eine zukünftige Datenbankversion besteht die Möglichkeit, für Mehrfachüberleitungen die UND- oder ODER-Verknüpfung abzubilden.
Außerdem wäre es möglich, Analysen über mehrfach getroffene Leistungen des Leistungskatalogs BMG zu erstellen (Beispiel: auf die Leistung „JL510 - Kolposkopie“ werden mehrere Positionen der Ausbildungsordnung für Sonderfach Frauenheilkunde und Geburtshilfe übergeleitet, siehe auch Tabelle 2). Dies wird insbesondere von Interesse sein, wenn Leistungen von Ausbildungsinhalten aus verschiedenen Fachgebieten verknüpft werden (fiktives Beispiel: bestimmte chirurgische Leistungen
des Leistungskatalogs BMG könnten mit mehreren Sonderfächern verknüpft sein).
Ebenso könnten Differenzierungen zwischen Hauptfach und Additivfach transparent dargestellt werden.


Damit und mittels einer Verknüpfung der Ausbildungsinhalte mit zukünftig vorliegenden Ambulanzdaten ließen sich auch Evaluierungen und Planungen für Ausbildungsplätze erstellen.
Eine systematische Abbildung von Sonderfächern kann somit im Sinne der Zielsetzung des Projektes und der beschriebenen Nutzungsmöglichkeiten eine geeignete Grundlage für weiterführende Arbeiten bereitstellen.



Zuletzt aktualisiert am 02. Mai 2016