Ziel des Projekts war es, auf Basis der pseudonymisierten Abrechnungsdaten des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) der Jahre 2006 und 2007 die Behandlungsketten für chronisch kranke Patientinnen und Patienten am Beispiel Diabetes Mellitus (DM) im österreichischen Gesundheitswesen quantitativ zu analysieren. Die im Rahmen dieser Arbeit dargestellten Ergebnisse lassen darauf schließen, dass im Rahmen der DM‐Therapie für einen wesentlichen Anteil der PatientInnen tatsächlich von einer integrierten Versorgung gesprochen werden kann. So besuchen 44 % der DM‐PatientInnen zwei oder mehr verschiedene Gesundheitsdienstleister im Rahmen ihrer DM‐Behandlungskette. Eine einrichtungsübergreifende elektronische Gesundheitsakte, die einen Datenaustausch zwischen diesen Gesundheitsdienstleistern ermöglichen würde, würde die PatientInnen also davon entlasten, selbst als Datenträger fungieren zu müssen. Die Analyse zeigt ferner, dass der praktische Arzt mit 87 % aller DM‐spezifischen Besuche die wichtigste Rolle in den DM‐Behandlungsketten einnimmt. Weiters sind die Krankenastalten mit einem Anteil von 7 %, sowie Fachärzte für innere Medizin mit 5 % hervorzuheben. Von diesen drei Gruppen von Gesundheitsdienstleistern ist einerseits mit dem höchsten Beitrag an DM‐spezifischen Inhalten in den elektronischen Gesundheitsakten ihrer PatientInnen zu rechnen. Aus diesem Grund erscheint die Integration ihrer DMspezifischen Dokumentationen in eine elektronische Gesundheitsakte von besonderer Bedeutung. Andererseits würden diese drei Gruppen – da sie häufig im Rahmen von DM‐Behandlungsketten konsultiert werden – in besonderem Maße von der Einsicht in Daten anderer Gesundheitsdienstleister zu der DM‐Erkrankung ihrer PatientInnen profitieren. Hinsichtlich der leitlinienkonformen Therapie im Rahmen der DM‐Behandlungsketten ist festzuhalten, dass insgesamt 43 % der DMPatientInnen einer der gemäß DM Typ II Leitlinie der Initiative „Arznei&Vernunft“ empfohlenen Monotherapiegruppen zugeordnet werden können und 30 % der DMPatientInnen einer empfohlenen Kombinationstherapie. Eingedenk der Tatsache, dass die DM‐Behandlungsketten auch DM Typ I PatientInnen7 beinhalten, welche naturgemäß anders therapiert werden, weist ein Anteil von insgesamt 73 % leitlinienkonform therapierten PatientInnen in den DM‐Behandlungsketten auf eine hohe Beachtung der Leitlinie hin.
Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015