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Krankenhausaufenthalte infolge unerwünschter Arzneiwechselwirkungen


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Hintergrund

Im Gesundheitswesen wird eine Vielzahl von administrativen Daten von verschiedenen medizinischen Leistungserbringern für unterschiedliche Zwecke gesammelt. Ein Ziel der Abteilung für Evidenzbasierte Medizin im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherung ist die Nutzung dieser Daten für gesundheitspolitische Fragestellungen zu analysieren und zu evaluieren. Es wurden verschiedene Datenquellen in der Forschungsdatenbank GAP-DRG integriert, die unter anderem Krankenhausdiagnosen, Medikationen und Leistungen niedergelassener ÄrztInnen aus den Jahren 2006 und 2007 enthält.

Ziel
Ziel dieses Projekts war die Analyse unerwünschter Arzneimittelwechselwirkungen (UAWs) auf Basis der Diagnosen bei Krankenhausaufenthalten.

Methode

Um eine Basis für breite Analysemöglichkeiten zu schaffen wurden UAW-relevante ICD-Codes und der Austria Codex mit der GAP-DRG Datenbank integriert. Ausgangspunkt waren 505 ICD-10-Codes, die in einer Studie in Deutschland als Krankenhausdiagnosen identifiziert wurden, die möglicherweise in Zusammenhang mit einem unerwünschten Arzneimittelereignis stehen. Diese Codes wurden für Österreich adaptiert und von Experten auf die Menge eingeschränkt, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein Interaktionsrisiko zwischen zwei Medikamenten besitzen. Die Analyse der Behandlungsketten des Patientenkollektives mit diesen Diagnosen wurde mit explorativen Methoden durchgeführt.
Ergebnisse: Mit den 158 ausgewählten Diagnosen wurden zwanzigtausend Krankenhausaufenthalte in einem Zeitraum von fünf Quartalen gefunden. Die Medikamente, die eine Person vor und nach diesen Krankenhausaufenthalten verordnet bekam, wurden hinsichtlich Interaktionspotenziale laut Austria Codex analysiert und die Muster von den beteiligten ärztlichen Fachgruppen dargestellt. Zusätzlich wurden mit einer Warenkorbanalyse häufig auftretende Kombinationen von Medikamenten identifiziert, bei denen kein Interaktionshinwies im Austria Codex enthalten ist.

Schlussfolgerung
Unerwünschte Arzneimittelwechselwirkungen können durch systematische Untersuchungen von existierenden Datenbanken identifiziert werden. Der klinische Schweregrad eines Interaktionsrisikos ist jedoch aus den verwendeten Datensätzen nicht beurteilbar. Zur Vermeidung von Interaktionsrisiken ist die Weiterverordnung oder Neueinstellung von Arzneimitteln durch ÄrztInnen anderer Fachrichtungen ein wichtiger Ansatzpunkt. Die produzierten Methoden und Ergebnisse bilden eine Basis für weitere Forschungen. Die Anwendung der Warenkorbanalyse zur Identifikation von Interaktionspotenzialen wird in einer Magisterarbeit weiter analysiert.

Empfehlung
Die Analyse von Krankenhausdiagnosen erfasst nicht die klinische Relevanz einer möglichen Medikamenteninteraktion. Es sollte hinsichtlich Kausalzusammenhänge weiter analysiert werden. Es könnten in einer Studie die Indikationen für stationäre Aufnahmen in Zusammenhang mit einer vorbestehenden Medikation dokumentiert werden. Dabei könnte das betrachtete Kollektiv auf Personen eingeschränkt werden, bei dem die größte Häufung möglicher Interaktionen vermutet wird.

Publikationen:
Analyse unerwünschter Arzneimittelereignisse mit Abrechnungsdaten des
österreichischen Gesundheitswesens. Gall W, Endel G, Neuhofer L, Rinner C, Wolzt M, Grossmann W. Poster-Vortrag auf dem 4. Deutschen Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie, 13.6.-14.6.2013, Berlin.]

Analyse unerwünschter Arzneimittelereignisse mit Abrechnungsdaten des
österreichischen Gesundheitswesens. Gall W, Endel G, Neuhofer L, Rinner C, Wolzt M, Grossmann W. Arzneiverordnung in der Praxis. 2013 Juni; 40 (4): 93.

Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015