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Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen nach Einlösung eines Rezeptes für Antidementiva




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Die Beauftragung zu dieser Studie erfolgte auf dem Hintergrund der bereits durch das Ludwig Boltzmann Institut für Sozialpsychiatrie durchgeführten Untersuchung über die Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten durch Patienten nach einer Entlassung mit einer psychiatrischen Diagnose aus einem psychiatrischen Krankenhausbett.

In dieser Untersuchung war eine überraschend hohe Inanspruchnahme nicht-psychiatrischer Gesundheitsdienste festgestellt worden. Hintergrund dieses Untersuchungsschwerpunktes des Ludwig Boltzmann Instituts für Sozialpsychiatrie ist der Versuch, von den ereignisbezogenen Indikatoren der Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhausentlassungen) zu personenbezogenen Indikatoren zu gelangen, die eine qualitativ wesentlich bessere Basis für die Gesundheitsplanung darstellen (Katschnig, 2011).

Die vorliegende Studie ist thematisch enger gefasst. Sie befasst sich mit einer einzigen diagnostischen Kategorie, der Demenz. Sie ist aber im Hinblick auf das Untersuchungsfeld breiter, da sie von ambulant behandelten Patienten ausgeht, deren Zahl um ein Vielfaches größer ist als die stationär behandelter Patienten. Nachteil ist, dass dabei im Hinblick auf die Diagnose „Demenz“ nur eine proxy-Lösung zur Fallidentifikation verwendet werden konnte, nämlich die Einlösung eines Antidementivarezeptes (ADMR) in einer Apotheke. Genau genommen handelt es sich damit nicht um eine Untersuchung von Personen mit einer diagnostizierten Demenz, sondern eben nur um Personen, für die ein Antidementivarezept eingelöst wurde.


Zuletzt aktualisiert am 30. August 2023