Wir lehnen Geschenke und Gefälligkeiten ab.
Unsere Glaubwürdigkeit kann durch die Annahme von Geschenken und Gefälligkeiten untergraben werden. Geschenke – auch nur kleine Aufmerksamkeiten – können von unterschiedlicher Seite kommen:
- Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Industrie
- Politik
- Interessengruppen
- Lobbyistinnen und Lobbyisten
- Vertragspartnerinnen und Vertragspartner
- Versicherte
Wenn wir mit Geschenken oder kleinen Gefälligkeiten im Rahmen unserer Arbeit
konfrontiert werden, kann es uns helfen, grundsätzlich folgende Fragen zu stellen:
Was möchte die schenkende bzw. einladende Person damit bezwecken?
Beeinflusst mich das Geschenk – sei es auch nur von sehr geringem Wert – in
meiner Objektivität und Glaubwürdigkeit?
- Entsteht durch mein Verhalten der Eindruck, dass ich für Geschenke empfänglich bin?
- Soll ein gutes Klima in Hinblick auf einen Auftrag / eine Entscheidung geschaffen werden?
- In welcher Beziehung stehe ich zur schenkenden Person?
- Würde ich das Geschenk auch in Gegenwart von Zeugen annehmen wollen?
- Würde ich das Geschenk annehmen, auch wenn davon am nächsten Tag in der
Zeitung zu lesen wäre? - Könnte ich mich strafbar machen?
Bei Geschenken stehen wir immer auf der „sicheren Seite“, wenn ein Geschenk
höflich, aber bestimmt abgelehnt wird! Geschenke oder kleine Aufmerksamkeiten in Form von Bargeld oder Gutscheinen sind generell abzulehnen!