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Verbesserung der wohnortnahen Grundversorgung zum Wohl der Patienten und Patientinnen


Schelling: „Die Ziele des Masterplan Gesundheit wurden erfüllt, jetzt wird Punkt für Punkt umgesetzt“


26. Juni 2013

"Mit diesem Zielsteuerungsvertrag wird unser Gesundheitssystem abgesichert, ausgebaut und qualitativ verbessert. Wir planen die Verbesserung der wohnortnahen Grundversorgung, die Forcierung von e-Health, und eine nationale Präventionsstrategie. Möglich wird dies durch die gemeinsam festgelegte Steigerung der Effizienz und den Abbau von Doppelgleisigkeiten:" Das sind, so der Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Dr. Hans Jörg Schelling, die wesentlichsten Ziele der Gesundheitsreform, deren Umsetzung mit der heute erfolgten politischen Einigung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung nun beginnen kann.
Mit dem vorliegenden Vertrag ist der Masterplan Gesundheit der Sozialversicherung damit zur Gänze abgearbeitet. Denn alle im November 2010 mit der Einladung zum Dialog verbundenen Prinzipien und Reformmaßnahmen für ein neues Gesundheitssystem sind in dem Vertrag präzise verankert, soweit es die Kompetenzen auf Bundesebene betrifft. Das betrifft die Umsetzung der Maßnahmen während der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2016 und selbstverständlich auch das Monitoring.

Grundsatz der Reformmaßnahmen, die nun bis Ende 2016 im Rahmen des Bundes-Zielsteuerungsvertrag und der darauf basierenden Landes-Zielsteuerungsverträge abgearbeitet werden, ist der Umstieg von der Einrichtungs- zur Patientenorientierung des Gesundheitswesens in Planung, Steuerung und Finanzierung.
Dazu die Vorsitzende der Trägerkonferenz im Hauptverband, Mag. Ingrid Reischl: „Durch eine gemeinsame, sektorenübergreifende Planung und Steuerung des Gesundheitswesens – von den Versorgungszielen über die Versorgungsstruktur bis zur Versorgungsqualität – werden PatientInnen in Zukunft nicht mehr von einer Einrichtung zur anderen geschickt, sondern es wird einen Best Point of Service geben, wo Leistungen mit bester Qualität für unsere Versicherten (Patienten) und am effizientesten für das gesamte Gesundheitssystem erbracht werden“.
Dieser „Best Point of Service“ soll eine effiziente und wohnortnahe Versorgung garantieren, die Rollen sind daher neu zu definieren. Schelling: „Wir haben ja keinen Ärztemangel, sondern ein Verteilungsdefizit“.

Der niedergelassene Allgemeinmediziner wird zum Gesundheitskoordinator, der neben der kurativen Behandlung zusätzliche Aufgaben wie etwa die Betreuung von chronischen Krankheiten (z.B. Diabetes, Herz-Kreislaufkrankheiten) auch wichtige Aufgaben in den Bereichen Vorsorge und Prävention übernimmt. „Für dieses „Primary Healthcare“ werden von den Systempartnern in den kommenden Jahren gemeinsam die Grundlagen gelegt, von bundesweit geltenden Qualitätskriterien über entsprechende Maßnahmen in der Ausbildung bis hin zur Modernisierung der niedergelassenen Versorgung“, so Reischl.

Gemeinsam mit den Vertragspartnern hat die Sozialversicherung im Auftrag der Bundesregierung die Kassen auf einen erfolgreichen finanziellen Reformkurs gebracht. Schelling: „Ich habe aber immer darauf hingewiesen, dass eine nachhaltige finanzielle Gesundung ohne Einflussmöglichkeiten auf die Ausgaben für die Spitäler, kaum möglich sein wird. Diese gleichberechtigte Mitwirkung der Sozialversicherung an der Planung und Steuerung des Spitalbereichs ist daher einer der zentralen Punkte dieses Zielsteuerungsvertrages. Es wird hier zu Effizienzsteigerungen kommen müssen, vor allem durch eine Reduktion der Bettendichte, Konzentration auf Tageskliniken sowie Reduktionen der Aufenthaltsdauer“.
Der „Masterplan Gesundheit der Sozialversicherung - eine Einladung zum Reformdialog“ ist damit abgearbeitet und das österreichische Gesundheitswesen endgültig auf einem guten Reformkurs im Interesse der gesamten Bevölkerung gebracht, so Schelling und Reischl unisono.

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.


Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015