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Schelling: Umsetzung der Gesundheitsreform nur mit aktiver Mitwirkung der Patienten und Patientinnen möglich


Die ARGE Selbsthilfe Österreich fordert gemäß dem Beispiel Deutschland eine gesetzliche Verankerung und stabile Basisfinanzierung

9. Oktober 2013

Gegenseitige Hilfe und Beistand – unter diesem Motto organisieren sich Menschen, die bewusst und solidarisch den Weg einer gemeinsamen Bewältigung von Problemen suchen, die aus Krankheiten resultieren. „Gemeinsames Handeln von Sozialversicherung und Selbsthilfegruppen wird auch nötig sein, um die nun laufende Gesundheitsreform zu einem Erfolg für die Österreicherinnen und Österreicher zu führen“, stellt der Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Hans Jörg Schelling, anlässlich des heutigen Tages der Selbsthilfe unter dem Titel „Steht der Patient tatsächlich im Mittelpunkt ?“ klar. Denn einige konkrete Vorhaben zur Reform des österreichischen Gesundheitswesens, wie etwa die bessere Versorgung von chronisch kranken Personen, können ohne die aktive Mitwirkung der Patientinnen und Patienten nicht umgesetzt werden. Die besten medizinischen Betreuungsprogramme, mit denen Spätfolgen von chronischen Erkrankungen und viel menschliches Leid verhindert werden sollen, sind wirkungslos, wenn sie von den Betroffenen nicht in Anspruch genommen werden oder können. Schelling: „Die Gesundheitsreform wird in den kommenden Jahren Veränderungen in der Struktur des Gesundheitswesens bringen. Medizinische Behandlungen sollen in Zukunft am Best Point of Service erfolgen. Das heute oft kritisierte Herumschicken der Patientinnen und Patienten soll der Vergangenheit angehören“. Allerdings: Kranke und Hilfesuchende müssen auch wissen, wo sich dieser Best Point of Service befindet. „Zwar werden wir für die rasche medizinische Erstinformation Telefonservices einrichten und auch das Internet einsetzen“, so Schelling, „trotzdem brauchen wir auch die Informationsarbeit der Selbsthilfegruppen“.

Da sich das Wachstum der Gesundheitsausgaben nach den Vorgaben des Stabilitätspaktes an der Entwicklung des Brutto-Inlandsproduktes orientieren soll, wird auch in den kommenden Jahren mehr für die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher ausgegeben werden. Schelling: „Ich appelliere daher an die Selbsthilfegruppen, diese Botschaft an ihre Mitglieder zu tragen. Es wird im Gesundheitswesen keine Einsparungen auf dem Rücken der Patienten geben oder gar das System „Kaputt gespart werden“, wie es von einigen behauptet wird. Sondern wir wollen für ein gedämpftes Wachstum der Ausgaben sorgen, um das System langfristig zu sichern“.

Und dabei ist der Sozialversicherung auch eine gesicherte Finanzierung der Selbsthilfegruppen ein Anliegen. Denn nur eine gesicherte Finanzierung sichert auch den Status der Unabhängigkeit und aus Sicht der Sozialversicherung den Status eines Vertreters der Interessen von Patientinnen und Patienten – die ja letztlich unsere Versicherten sind. Schelling. „Der Hauptverband hat schon in der Vergangenheit gemeinsam mit dem Fonds Gesundes Österreich, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Konsumentenschutz und der Pharmig wichtige Schritte zur Finanzierung der Selbsthilfe gesetzt.“ Die Sozialversicherung wird über ihre Krankenversicherungsträger auch weiterhin mit den Selbsthilfegruppen und deren Mitgliedern intensiv zusammenarbeiten und konkrete Projekte für die Lösung spezifischer Probleme durchführen.

Die Gesundheitsreform verspricht einen Paradigmenwechsel: Nicht die Interessen der Anbieter von Gesundheitsleistungen sollen im Mittelpunkt stehen, sondern jene der Patientinnen und Patienten. „Der Selbsthilfe kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da sie die Erfahrungskompetenz und die Perspektive der Betroffenen einbringen kann“, sagt Monika Maier, Bundesvorsitzende-Stellvertreterin der ARGE Selbsthilfe Österreich: „Das bereichert die Diskussion. Durch die Beteiligung der Selbsthilfe an Entwicklungsprozessen können mögliche Probleme bei der Umsetzung rechtzeitig erkannt und manchmal sogar vermieden werden“. Während die individuellen Patientenrechte in Österreich gut verankert sind, gibt es auf der kollektiven Ebene keine ausreichende gesetzliche Regelung. „Dabei ist auch zu klären, wer überhaupt legitimiert ist, Patienteninteressen zu vertreten“, so Maier. In den letzten Jahren sei es zu einem regelrechten Wildwuchs an – oft selbsternannten – Patientenvertretern gekommen. „Vielfach ist überhaupt nicht ersichtlich, wessen Interessen in Wirklichkeit dahinter stecken“.

In Österreich engagieren sich rund 250.000 Menschen in der Selbsthilfe, die in unterschiedlichen Formen basisdemokratisch organisiert ist. Aufgabe der ARGE Selbsthilfe Österreich ist es, die Anliegen zu bündeln und an die Entscheidungsträger auf Bundesebene heranzutragen. Dafür braucht es allerdings personelle Ressourcen und stabile Rahmenbedingungen. „Um eine unabhängige und professionelle Patientenbeteiligung umsetzen zu können, benötigen wir eine gesetzliche Verankerung und eine verlässliche Basisfinanzierung“, fordert Maier anlässlich des heute, Mittwoch, stattfindenden Tages der Selbsthilfe. Internationale Bespiele zeigen, wie es gehen kann. So gibt es etwa in Deutschland bereits seit 2004 entsprechende Regelungen im Sozialgesetzbuch sowie eine verlässliche Finanzierung der Selbsthilfe. „Die Erfahrungen aus Ländern wie Deutschland, den Niederlanden und England zeigen, dass die Beteiligung der Selbsthilfe im Sozial- und Gesundheitswesen zu mehr Transparenz und Qualität beitragen kann“, betont Maier. „Wir hoffen, dass die neue Regierung dieses Potenzial erkennen und die nötigen Rahmenbedingungen für eine funktionierende Patientenbeteiligung schaffen wird“.

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.


Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015