4. November 2013
Jeweils zum Stichtag 15. November wird vom Dienstgeber das Service-Entgelt für die e-card für das nächste Kalenderjahr eingehoben. Pro Arbeitnehmer wird das Service-Entgelt vom Gehalt abgezogen und an den jeweiligen Krankenversicherungsträger abgeführt.
Durch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 ergeben sich Neuerungen beim e-card Service-Entgelt. Das Service-Entgelt, welches seit seiner Einführung im Jahr 2005 unverändert € 10.- betragen hat, wird nun jährlich mit der Aufwertungszahl angepasst. Die neuen Bestimmungen gelten erstmalig bei der Abrechnung des im November 2013 fälligen Service-Entgeltes für das Jahr 2014. Somit beträgt das Service-Entgelt für die e-card dann € 10,30. Die Einhebung der Gebühr für mitversicherte Angehörige (Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten) entfällt.
Bei Mehrfach-Versicherung Rückerstattung möglich
Personen mit mehr als einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zahlen zunächst das Service-Entgelt für jeden Versicherungsanspruch, erhalten jedoch die zu viel entrichteten Entgelte gegen Vorlage der Zahlungsbelege (Lohn- bzw. Gehaltsverrechnungsbelege) vom zuständigen Krankenversicherungsträger über einen formlosen Antrag rückerstattet.
Wer zahlt das Service-Entgelt für die e-card?
Das Service-Entgelt wird über die Dienstgeber grundsätzlich von allen unselbständig Beschäftigten eingehoben, die Krankenversicherungsschutz nach dem ASVG genießen. Dazu zählen Dienstnehmer, Lehrlinge, Personen in Ausbildung und freie Dienstnehmer. Kein Serviceentgelt zahlen mitversicherte Kinder, Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten sowie Pensionisten.
Für zum Stichtag Selbstversicherte in der Krankenversicherung, Bezieher von Kinderbetreuungsgeld oder Bezieher von Kranken- oder Wochengeld erfolgt die Vorschreibung des Service-Entgelts durch den zuständigen Krankenversicherungsträger.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.
Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015