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Das ELGA-System erhöht die Qualität der Diagnosen und der therapeutischen Behandlung für Patienten und Patientinnen


Hauptverband - Schelling: „Abmeldung kann Ihre Gesundheit gefährden. Zu Risiken und Nebenwirkungen des Ausstiegs fragen Sie nicht Ihren Arzt.“

9. Jänner 2014

„Ich bin überzeugt, dass die Versicherten vernünftig genug sind, nicht vorzeitig aus dem System auszusteigen, weil die Vorteile so eindeutig sind. Die üble Desinformation und versuchte Manipulation durch Teile der Ärzteschaft ist unerträglich und mit der Ethik eines Arztes nicht vereinbar. Wer will schon zweimal zur Blutabnahme, sich mehrmals gefährlichen Strahlungen aussetzen oder auf den Check von Wechselwirkungen bei der Verschreibung von Medikamenten verzichten“, fragt sich der Vorsitzende des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, Dr. Hans Jörg Schelling.

Der Vorteil der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA ist es, den behandelnden Ärzten und Ärztinnen rasch und sicher einen Überblick über die aktuellen Informationen wie die verschriebenen Medikamente und deren Wechselwirkungen, Entlassungsbriefe von Krankenanstalten, Labor- und Röntgenbefunde für die Diagnose und Therapie eines Patienten zu verschaffen. Um die Menschen nicht mit Mehrfachuntersuchungen zu belasten, stehen diese Informationen mit Zustimmung des Patienten der gesamten ärztlichen Versorgungskette zur Verfügung. Schelling: „Die schnelle und bessere Anamnese gibt dem Arzt oder der Ärztin mehr Zeit für das Gespräch mit den Patienten und ist daher für beide Seiten ein Vorteil“.

Die österreichische Sozialversicherung ist überzeugt, dass ELGA ein wichtiges Instrument für alle berechtigten Ärzte und Ärztinnen in den Krankenhäusern, in den Ordinationen und den Apotheken sein wird, um durch diese medizinischen Informationen die Qualität der Diagnosen und der therapeutischen Behandlung zu steigern und damit nicht nur die Behandlung für die Patienten deutlich zu verbessern sondern auch die Sicherheit bei der Medikation zu erhöhen: In diesem Sinne ist Schelling überzeugt, „dass die Versicherten vernünftig genug sind, nicht vorzeitig über die nun per Gesetz gebotenen Möglichkeiten aus dem ELGA-System auszusteigen, obwohl der für den einzelnen Patienten beschriebene Nutzen noch gar nicht erkennbar ist. Bekanntlich werden frühestens im Herbst dieses Jahres die ersten Befunde im ELGA-System verfügbar sein. Die erste Ausbaustufe des ELGA-Systems – das Bürgerportal, die Serviceline und die Widerspruchsstelle – sind am 2. Jänner jedenfalls erfolgreich und problemlos über die Bühne gegangen. Schelling: „Das ist wichtig und richtig, damit unsere Versicherten ihre Teilnahmerechte ab jetzt und auch in Zukunft wahren können. Es ist also reichlich Zeit gegeben, sich die Teilnahme am ELGA-System gründlich und informiert zu überlegen. Die Sozialversicherung hat schon immer auf höchste Sicherheit im Umgang mit persönlichen Daten wert gelegt“.

Mit dem ELGA-Gesetz wurden bekanntlich auch die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine österreichweite Umsetzung der e-Medikation geschaffen. Schelling erinnert daran, dass nach den schon äußerst positiven Umfragewerten von GfK Austria bei der Bevölkerung und den niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen bekanntlich auch die Wissenschaftler der Medizinischen Universität Wien mit der Evaluierung des Pilotprojektes für die e-Medikation eine klare Empfehlung abgegeben haben. „Die e-Medikation ist ein wichtiges und einzigartiges Projekt, das die Patientensicherheit erhöht und die Qualität von Medikationen und Behandlungen positiv beeinflusst. Es ist das Ziel der Sozialversicherung – wie gesetzlich vorgesehen – die e-Medikation ab Anfang kommenden Jahres flächendeckend in ganz Österreich zur Verfügung zu stellen“, so Schelling. Und hält fest, dass das ohne das ELGA - Gesetz nicht möglich wäre.
„Auch für die Umsetzung der Gesundheitsreform, die von den Menschen an erster Stelle gefordert wird, um das gute Gesundheitssystem weiter auszubauen, ist ELGA ein wichtiges Instrument“, betont Schelling abschließend.

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.


Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015