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Verein für Konsumenteninformation testete HNO-Ärzte


25. Juni 2015


Hauptverband: Bestätigung für gute Versorgungsqualität der Patienten 


Wie gut werden Patientinnen und Patienten vor der Verordnung eines Hörgerätes von HNO-Ärzten beraten? Antworten auf diese Frage liefert der jüngste Test des Vereins für Konsumenteninformation im medizinischen Bereich. Unter die Lupe genommen wurden zu diesem Thema insgesamt 18 HNO-Fachärztinnen und –ärzte in den Bundesländern Kärnten, Steiermark und Niederösterreich. Konkret wurden diese von zwei Testpersonen mit Hörproblemen aufgesucht. Bewertet wurden dann neben dem persönlichen Gesamteindruck vor allem die Qualität der Untersuchungen, die von den Fachärzten als Basis für die Verschreibung eines Hörgeräts auf Kosten der Krankenkasse verpflichtend durchzuführen sind.


„Im Großen und Ganzen kann sich das Testergebnis sehen lassen. Zwar reichte es bei keinem einzigen Arzt für eine sehr gute Benotung, immerhin elf Ärzte schnitten jedoch mit ‚gut‘ ab, und nur zwei Mal mussten wir ein ‚weniger zufriedenstellend‘ vergeben“, fasst der Verein für Konsumenteninformation die Ergebnisse in der jüngsten Ausgabe im VKI-Testmagazin KONSUMENT, Ausgabe 7/2015 unter dem Titel „Test HNO-Ärzte: Hörgeräteverordnung – Ganz Ohr“ zusammen. Die größten Defizite wurden im Bereich „Anamnese“ festgestellt. Das heißt, es wurde kaum die Vorgeschichte der gesundheitlichen Beeinträchtigung der untersuchten Patienten erhoben.


Durchgeführt wurde der Test im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung des Vereins für Konsumenteninformation mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, die seit nunmehr 8 Jahren besteht.


„Als Sozialversicherung haben wir die Aufgabe, eine optimale und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung unserer Versicherten sicherzustellen. Wir wollen und müssen Klarheit haben, ob diese von uns angestrebte Versorgungs- und Dienstleistungsqualität auch beim Patienten ankommt,“ betont Mag. Peter McDonald, Vorsitzender des Verbandsvorstands im Hauptverband.


 „Der Gesundheitsbereich ist ein – wenn auch besonders sensibler und verantwortungsvoller – Dienstleistungsbereich“, sagt Ing. Franz Floss, Geschäftsführer des VKI. „Patient/Konsument und Arzt/Apotheker sollten sich auf gleicher Augenhöhe begegnen. Um dies zu ermöglichen, bedarf es jedoch eines informierten Patienten. Selbstbewusste Konsumenten sind ein wesentliches Element, wenn es um die Überprüfung und Weiterentwicklung medizinischer Leistungen geht. Die Kooperation mit dem Hauptverband unterstützt uns bei der Information der Konsumentinnen und Konsumenten über ihre jeweiligen Rechte und erleichtert es uns, etwaige Missstände im Gesundheitswesen aufzuzeigen“, so Floss abschließend.


Im Rahmen der Kooperation erhebt der VKI etwa, ob medizinische Behandlungen nach nationalen/ internationalen Leitlinien bzw. Standards erfolgt, der Patient über- oder unterversorgt wird, die Vertragspartner geforderte Leistungen erbringen oder Ärzte und Ärztinnen der gesetzlichen Aufklärungspflicht nachkommen. VKI-Tests im Rahmen der Kooperation mit dem Hauptverband betrafen unter anderem die Bandagisten, die Vorsorgeuntersuchung, die Hörgeräteakustiker, die Zahnregulierung oder die orthopädischen Einlagen.

 

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020