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Startschuss für die e-Medikation in der Steiermark


25. Mai 2016


Alle Medikamente auf einen Blick - mehr Sicherheit für die Patienten


Heute startet im Bezirk Deutschlandsberg der Probebetrieb zur e-Medikation, einer Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Bürgerinnen und Bürger, Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken im Bezirk Deutschlandsberg werden somit die Ersten sein, die e-Medikation im praktischen Betrieb anwenden. Bisher haben sich bereits rund 30 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, 8 Apotheken, das Landeskrankenhaus und das Pflegeheim der Volkshilfe in Deutschlandsberg zur freiwilligen Teilnahme am Probebetrieb bereit erklärt. Der Probebetrieb dauert bis Ende September – im Anschluss daran wird die e-Medikation Zug um Zug in allen Bundesländern bei Apotheken, niedergelassenen Kassenordinationen und in öffentlichen Krankenhäusern in Betrieb gehen.


Wer mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen muss, kann leicht die Übersicht verlieren. Das wird dann gefährlich, wenn sich Wirkstoffe nicht vertragen und unerwünschte Wechselwirkungen auslösen. Diese können bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln und sogar überproportional oft bei rezeptfreien Medikamenten auftreten. Der erhoffte Heilerfolg bleibt aus, im schlimmsten Fall können Wechselwirkungen sogar gesundheitliche Schäden verursachen.

 

"Für die Sozialversicherung steht die Patientensicherheit an oberster Stelle“, betont Mag. Ulrike Rabmer-Koller, Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. „e-Medikation nützt die Möglichkeit der IT, um Gesundheitsschäden durch gefährliche Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen zu vermeiden. Besonders für ältere oder chronisch kranke Menschen, die oft viele unterschiedliche Medikamente einnehmen müssen, bringt das mehr Sicherheit und einen besseren Behandlungserfolg.“

 

Was bringt e-Medikation?

Die „e-Medikation“ ist neben den „e-Befunden“ eine weitere Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. In die e-Medikationsliste werden die von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt verordneten und von der Apotheke abgebebenen Arzneimittel einer Patientin bzw. eines Patienten eingetragen. Zudem ist es möglich, nicht-rezeptpflichtige, aber wechselwirkungsrelevante Medikamente ebenfalls in die Liste mit aufzunehmen. Dafür muss die e-card der Patientin bzw. des Patienten in der Apotheke gesteckt werden.

 

In ihrer e-Medikationsliste sehen Patientinnen und Patienten alle ärztlich verordneten Medikamente, auch wenn sie noch nicht in der Apotheke abgeholt wurden.  Die gleiche Information haben auch Ärztinnen und Ärzte, eine Ambulanz oder ein Spital, wenn Patientinnen und Patienten dort in Behandlung sind. Die Behandlungseinrichtungen haben damit die Möglichkeit, vor der Verordnung eines Medikamentes zu prüfen, ob die Gefahr von Wechselwirkungen mit der bestehenden Medikation einer Patientin bzw. eines Patienten besteht, oder ob das Medikament bereits einmal verordnet wurde.

 

Wie funktioniert e-Medikation?

Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt ruft die e-Medikationsliste seiner Patientin bzw. seines Patienten ab, prüft auf dieser Grundlage neue Verordnungen auf eventuelle unerwünschte Wechselwirkungen und speichert die neu verordneten Medikamente in e-Medikation.

Die Patientin bzw. der Patient erhält ein Rezept mit einem eindeutigen Code.

Sobald das Rezept in einer Apotheke eingelöst wird, erkennt das System durch Scannen des Codes die Verordnung automatisch, und das Medikament wird als „abgegeben“ markiert.

In der Apotheke können zusätzlich nicht rezeptpflichtige Medikamente in die e-Medikation eingetragen werden, wenn die e-card des Kunden in das Lesegerät gesteckt wird. Das ist sehr empfehlenswert, weil Wechselwirkungen auch durch rezeptfreie Medikamente ausgelöst werden können. Gegebenenfalls kann die Apothekerin, der Apotheker dann ein anderes Präparat empfehlen.

 

Zugriff genau geregelt

Auf die e-Medikationsliste dürfen nur jene Ärztinnen und Ärzte zugreifen, bei denen die Patientin bzw. der Patient aktuell in Behandlung bzw. Betreuung ist. Apotheken, die nur den Code am Rezept einlesen, haben ausschließlich Zugriff auf die Arzneimittel, die auch am Rezept angeführt und in e-Medikation hinterlegt sind. Damit die Apotheke die gesamte e-Medikationsliste einsehen darf, z.B. wenn die Patientin bzw. der Patient eine Beratung wünscht oder nicht rezeptpflichtige Medikamente in e-Medikation gespeichert werden sollen, ist das Stecken der e-card in der Apotheke nötig.

„Die Sozialversicherung leistet mit der Umsetzung der e-Medikation einmal mehr einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Patientensicherheit,“ erklärt DI Volker Schörghofer, Generaldirektor Stellvertreter im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.  „Wie schon bei vielen anderen elektronischen Services ist die e-card auch bei e-Medikation DER Schlüssel zur elektronischen Gesundheit. Wichtig dabei ist, dass auf der e-card selbst keinerlei Medikationsdaten gespeichert sind.“

 

ELGA-Portal: Schnell und sicher zu den eigenen Gesundheitsdaten

Über das ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at können Bürgerinnen und Bürger selbst alle eigenen ELGA-Gesundheitsdaten (e-Befunde, e-Medikationsliste) einsehen. Voraussetzung dafür ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte (www.buergerkarte.at).

 

Die e-Medikationsliste besteht aus zwei Blöcken: „Abgeholte Arzneimittel“ und „Verschriebene Arzneimittel/offene Rezepte“. Die einzelnen Spalten beinhalten Informationen über Name des Medikaments, Dosierung und etwaige Zusatzinformationen zur Anwendung. Darüber hinaus wird angezeigt, zu welchem Zeitpunkt und von welcher Ärztin bzw. welchem Arzt ein Medikament verordnet bzw. wann es in der Apotheke abgeholt wurde.

 

Jene Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können sich an die ELGA-Ombudsstelle wenden, die die ELGA-Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt. Derzeit sind in Wien sowie in der Steiermark bei der Patientenanwaltschaft ELGA-Ombudsstellen eingerichtet.

 

Nur vollständig ist auch wirklich sicher

Mit der Möglichkeit des sogenannten „Situativen Opt-Out“, können Patientinnen und Patienten gegenüber ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihrem behandelnden Arzt bei der Verordnung angeben, dass ein bestimmtes Arzneimittel nicht in ihre e-Medikation eingetragen werden soll. Dieses Medikament scheint dann zwar auf dem Papierrezept und in der Dokumentation der Ärztin bzw. des Arztes auf, nicht aber in der e-Medikationsliste. „Jedes System ist nur so gut, wie die Daten, die man einpflegt,“ so Rabmer-Koller abschließend. „Eine verlässliche Prüfung auf Wechselwirkungen kann daher nur erfolgen, wenn möglichst alle Medikamente in e-Medikation gespeichert werden. Die Letztentscheidung, ob ein Arzneimittel in das System aufgenommen wird oder nicht, liegt aber bei den Patientinnen und Patienten selbst.“

 

Rückfragehinweis:

Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger

(+43-1) 71132-1120

dieter.holzweber@hvb.sozvers.at

http://www.hauptverband.at

 

Dagmar Riedl

Öffentlichkeitsarbeit

Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC

T: 050 124 714 - 4141

dagmar.riedl@svc.co.at

www.svc.co.at

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020