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Rabmer-Koller zu Finanzausgleich: Finanzierung der Gesundheitsversorgung in Österreich steht auf neuen, festen Säulen


7. November 2016


Stärkung der ambulanten Versorgung ist gesichert

 

„Mit dem erfolgreichen Abschluss der Finanzausgleichsverhandlungen steht die Finanzierung der Gesundheitsversorgung in Österreich wieder auf festen Säulen,“ kommentiert die Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Ulrike Rabmer-Koller, den heute, Montag, erzielten  Verhandlungsabschluss. „Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung haben sich mit dem Ergebnis der Finanzausgleichsverhandlungen klar zum Konzept der Stärkung der ambulanten Versorgung bekannt und die Finanzierung der neuen Modelle zur Primärversorgung für die Patienten und Patientinnen sichergestellt. Länder und Sozialversicherung rücken näher zusammen, und versuchen die Kompetenzgrenzen weiter zu überwinden.“

„Eines der größten Ziele der Sozialversicherung ist es, die Menschen wohnortnahe und niederschwellig zu versorgen, indem neue Primärversorgungsangebote im niedergelassenen Bereich mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten aufgebaut werden können. Wir bekennen uns damit zu einer medizinischen Versorgung der Bevölkerung über Finanzierungs- und Kompetenzgrenzen hinaus“, so Rabmer-Koller weiter. Für die Vorsitzende im Hauptverband ist damit auch klargestellt, dass es zu keiner Verschlechterung der kassenärztlichen Versorgung kommen wird. Rabmer-Koller: „Sowohl die traditionelle Vertragspartnerschaft im niedergelassenen Bereich als auch die Kostenerstattung für die Behandlung von Patienten und Patientinnen bei Wahlärzten ist weiterhin gesichert.“

Die Abschaffung der Kinderselbstbehalte in den Spitälern bezeichnet Rabmer-Koller als Meilenstein in der Familienpolitik, hält aber gleichzeitig fest, dass die Kosten dafür nicht auf die Sozialversicherung übergewälzt werden dürfen.


Zuletzt aktualisiert am 08. November 2016