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Sozialversicherung finanziert modernste medizinische Therapie für Krebspatienten


19. Dezember 2016


Kostenzuschüsse für ambulante Tumorbehandlung mit Protonen und Kohlenstoffionen festgesetzt.

 

Nach einem aktuellen Beschluss der Trägerkonferenz im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger leisten die Krankenkassen für eine ambulante Tumorbehandlung durch eine punktförmige Bestrahlung des Tumors mit Protonen einen Kostenzuschuss in Höhe von 18.649,59 Euro, für eine ambulante Tumorbehandlung durch eine punktförmige Bestrahlung des Tumors mit Kohlenstoffionen 14.628,47 Euro. Damit finanziert die Sozialversicherung modernste Medizin für Krebspatienten.

 

Die Therapieform mit einer punktförmigen Bestrahlung von Tumoren ist nicht für alle Krebsarten geeignet und seit kurzer Zeit nun auch in Niederösterreich möglich. Sie gilt, mit Ausnahme von besonderen Einzelfällen, für die Behandlung folgender Erkrankungen:

 

  •  Melanome am Auge, die nicht für Brachytherapie mit Jod- oder Ruthenium-Applikatoren geeignet sind
  • Chordome und Chondrosarkome der Schädelbasis
  • Adenoid-zystische Speicheldrüsenkarzinome, wenn diese nicht operabel sind oder bei Vorliegen von makroskopischen Krankheitsrückständen nach einer Operation
  • Pädiatrische Tumore bei Patientinnen und Patienten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Meningeome, wenn diese neurologische Symptome verursachen und durch neurochirurgische Maßnahmen ein hohes Risiko für zusätzliche Schädigungen zu befürchten ist

 

Vor der Anwendung ist die chef(kontroll)ärztliche Bewilligung der zuständigen Krankenkasse nach Empfehlung durch das für die zuweisende Krankenanstalt zuständige multidisziplinäre Tumorboard einzuholen. Der Versicherte hat der Kasse dafür alle für die Beurteilung der Bewilligung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Für die Empfehlung durch das Tumorboard kann das entsprechende Formular direkt auf www. sozialversicherung.at abgerufen werden.

 

Der aktuelle Kostenzuschuss der Kassen orientiert sich an den Aufwendungen, die die Krankenkassen bisher für vergleichbare Behandlungen in ausländischen Einrichtungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bezahlt haben. Verhandlungen zum Abschluss von Direktverrechnungsverträgen mit Leistungserbringern in Österreich sind bereits im Gange. Bis zum Abschluss der Verhandlungen besteht über diese Kostenzuschussregelung in Österreich hinaus die Möglichkeit, Leistungen bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland direkt mit dem Krankenversicherungsträger zu verrechnen. Auskünfte dazu erteilt die zuständige Krankenkasse.

 

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).


Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020