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Hauptverband: Verbandsvorsitzender Biach begrüßt die gesetzliche Festlegung für Primärversorgungseinrichtungen

Primärversorgung

28. Juni 2017


„Die neue Primärversorgung ist der Schlüssel zu einer echten Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten.“

 

„Mit der Gesundheitsreform verfolgt die Sozialversicherung zwei große Ziele: eine bessere, wohnortnahe medizinische Versorgung im niedergelassenen Bereich und daher weniger stationäre Aufenthalte in den Spitälern. Dazu brauchen wir in Zukunft neue Modelle der Primärversorgung mit einem übersichtlichen, verbindlichen Leistungsangebot und patientenorientierten Öffnungszeiten“, begrüßt Alexander Biach, Vorstandsvorsitzender im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, die heute im Plenum des Parlaments beschlossene Festlegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Primärversorgungseinrichtungen.

 

„Die neue Primärversorgung ist der Schlüssel zu einer echten Verbesserung der Gesundheitsversorgung, weil sich damit unsere Allgemeinmediziner gemeinsam mit weiteren Gesundheitsberufen zu Teams zusammenschließen können. Ein medizinischer One-Stop-Shop, der auch mehr Flexibilität und attraktive Zusammenarbeitsformen für Ärzte bringt.“

 

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).


Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020