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Hauptverband begrüßt Verordnungsentwurf zur Einführung von ELGA bei niedergelassenen Ärzten und Apotheken

ELGA

18. September 2017


Biach. „Meilenstein für Patientensicherheit und Komfort gemeinsam mit Ärztekammer umsetzen“

 

Als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu eHealth bezeichnete Alexander Biach,  Verbandsvorsitzender im Hauptverband der Sozialversicherungsträger, den von Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner in Begutachtung geschickten Verordnungsentwurf zur Einführung von ELGA bei niedergelassenen Ärzten, selbstständigen Ambulatorien und Apotheken: „Endlich ist der Verordnungsentwurf da, der flächendeckend wichtige eHealth-Anwendungen bringen wird. Die Sozialversicherung hat sehr lange dafür gearbeitet, weil wir wissen, welchen gewaltigen Entwicklungssprung unser Gesundheitssystem damit in Richtung Patientensicherheit und Komfort machen kann.” Neben dem Beginn der Speicherverpflichtung von ELGA enhält der Entwurf vor allem einen exakten Rollout-Plan für die rund 9.000 niedergelassenen Kassenärzte und rund 1.400 Apotheken in ganz Österreich. Besonders die im Rahmen von ELGA enthaltene Funktion zur Speicherung von Medikamentenverschreibungen (e-Medikation) wird Mehrfachverschreibungen und gefährliche Wechselwirkungen bei der Einnahme von verschiedenen Medikamenten verhindern helfen.

Biach: „Wir haben in den vergangenen Monaten viel Kraft in die Implementierung dieser Anwendung gesteckt und freuen uns, dass nun auch die gesetzliche Basis dafür auf dem Tisch liegt.”


Bekanntlich gab es bereits von Mai bis November 2016 im steirischen Bezirk Deutschlandsberg einen entsprechenden Probebetrieb zur e-Medikation, an dem sich rund 30 niedergelassene Ärzte, 8 Apotheken, das Landeskrankenhaus und das Pflegeheim der Volkshilfe in Deutschlandsberg zur freiwilligen Teilnahme bereit erklärt haben. Dank des großen Engagements der teilnehmenden  Ärzte und  Apotheker konnte bewiesen werden, dass die e-Medikation technisch funktioniert.


Im Zuge der fünfwöchigen Begutachtungsphase gelte es nun, eventuell notwendige Überarbeitungen einzuarbeiten. Biach: „Seitens der Sozialversicherung besteht höchstes Interesse, dass ELGA nun auch in den niedergelassenen Versorgungsbereich integriert wird. Dazu muss es nun noch intensive Gespräche – vorallem mit der Ärztekammer – geben, aber auch  eine enge Abstimmung mit  den Apothekern, der Patientenvertretung sowie dem Gesundheitsministerium”. „Gemeinsam können und müssen wir nun umsetzen, worauf unsere Versicherten in ganz Österreich warten. Ich freue mich, dass wir trotz einer bevorstehenden Nationalratswahl beim wichtigen Projekt ELGA keine Zeit verlieren und setze auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Systempartnern,” so Biach abschließend.


Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020