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Finanzielle Erleichterungen bei der Kinder-Reha für Angehörige

Reischl und Biach: „Selbstbehalte für Begleitpersonen abgeschafft - Herzstück der Gesundheitsreform damit jetzt finalisiert“ 


24. April 2018


Die Einführung der Kinder-Rehabilitation in vier Versorgungsregionen in ganz Österreich war im vergangenen Jahr ein wichtiger Meilenstein sowohl für junge Patienten und deren Angehörige als auch für die Sozialversicherung. Mit dem heutigen Beschluss zur Befreiung von Zuzahlungen für Begleitpersonen und unbetreute Begleitkinder in der Trägerkonferenz des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ist ein weiterer Meilenstein umgesetzt worden.

 

„Um die medizinisch notwendige und sinnvolle Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen nicht durch finanzielle Belastungen zu verhindern, wird ab sofort die Zuzahlung für diese Personengruppen generell entfallen“, freut sich die Vorsitzende der Trägerkonferenz und Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse, Ingrid Reischl. Betroffen sind davon Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie Begleitpersonen und Patienten im Rahmen der familienorientierten Rehabilitation. Bisher mussten diese Personen eine Zuzahlung in Höhe von rund 8 Euro pro Tag (für maximal 28 Tage) leisten.

 

Nach der Versorgungszone Süd (Ende Juli 2016), der Versorgungszone Nord (Mitte November 2016) und der Versorgungszone Ost (Ende Dezember 2016) wurde Mitte vergangenen Jahres mit dem Zuschlag in Tirol der Bedarf laut Reha-Plan und somit die Vollversorgung erfüllt. Für ganz Österreich stehen nun in vier Versorgungszonen mit elf Indikationsgruppen insgesamt 343 Rehabilitationsbetten für Kinder und Jugendliche sowie zuzüglich 50 Betten für Angehörige zu Verfügung. „Die Einführung der Kinder-Rehabilitation war ein wichtiger Meilenstein für die Sozialversicherung. Mit der Abschaffung von Zuzahlungen für Familienangehörige konnte jetzt auch eine finanzielle Erleichterung für Familienangehörige erreicht werden“, so der Vorsitzende des Verbandsvorstandes im Hauptverband, Alexander Biach, abschließend.

 

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).


Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020