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Biach zu SV-Ministerratsbeschluss: Erste Verbesserungsvorschläge aufgegriffen – Gesetzgeber nun am Wort

Änderungen bei Kompetenzverteilung und Selbstverwaltungsrechten wichtig - Beitragsprüfung, Rotationsprinzip und budgetäre Auswirkungen brauchen noch Überarbeitung


24. Oktober 2018


Für Alexander Biach, den Vorsitzenden des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, ist der heutige Beschluss des Ministerrates ein erstes Signal, dass Verbesserungen im Gesetzestext durchgeführt werden müssen. Aufrecht bleibt der dringende Appell, wichtige Änderungen noch im parlamentarischen Gesetzwerdungsprozess zu berücksichtigen: „Wollen wir eine Reform die Verbesserungen für die Versicherten bringt, dann müssen unsere Änderungsvorschläge auch weiterhin ernsthaft behandelt werden. Die Bundesregierung hat sich bewegt und im Begutachtungsverfahren schon erste Verbesserungsvorschläge der Sozialversicherung berücksichtigt. Jetzt ist das Parlament am Wort. Ich gehe davon aus, dass die Abgeordneten im Sinne einer verfassungskonformen und praktikablen Gesetzgebung weitere notwendige Verbesserungen vorsehen werden. Mir geht es um die bestmögliche Umsetzung der Strukturreform im Sinne der Versicherten.”

 

Biach begrüßt, dass Klarstellungen und Erweiterungen zum Kompetenzbereich des Dachverbandes – etwa im Bereich des zentralen Medikamenteneinkaufs und der internationalen Angelegenheiten - vorgenommen wurden. „Weitere zentrale Aufgaben sollten im Sinne einer schnellen und unkomplizierten Erledigung folgen und auch künftig durch den Dachverband abgewickelt werden.“ Die Aufsichtsrechte des Bundes wurden leicht verändert, entsprechen aber in Summe nicht dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Selbstverwaltung. Aus Sicht der Sozialversicherungen sind bei der Beitragsprüfung weitere Präzisierungen notwendig. So müssen die Prüfrechte der Sozialversicherung gewahrt bleiben und es dürfe keinesfalls zu einem Mehraufwand für Unternehmen kommen.

 

Ebenfalls weiterhin problematisch ist das geplante Rotationsprinzip in der Führung des Dachverbandes. „Hier geht es nicht darum, irgendwelche Jobs zu erhalten, sondern um eine entscheidungs- und handlungsfähige Sozialversicherung. Die Regierung möge verstehen, dass es nicht um Funktionen geht, sondern um das Funktionieren des Sozialversicherungssystems. Wir brauchen eine kontinuierliche Führung, die mit unseren Vertragspartnern rasche Lösungen für die Versicherten liefern kann. Mit sieben Vorsitzenden in fünf Jahren wird das schwer möglich sein.”

 

In der Finanzdebatte erwartet sich der Hauptverband mehr Ehrlichkeit. Man brauche Planungssicherheit und eine Klarstellung, dass dem Krankenversicherungssystem kein Geld entzogen wird.

 

„Ich stehe voll und ganz zu einer Reform der Sozialversicherung, die das System schlanker, leistungsfähiger und vor allem kundenorientierter macht. Genauso sind unsere ehrlich gemeinten Änderungsvorschläge zu verstehen“, erwartet sich Biach eine Versachlichung der Diskussion und weitere Verbesserungen durch die Arbeit im Parlament.

 

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall-und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,7 Millionen Menschen (Versicherte und mitversicherte Angehörige) anspruchsberechtigt.


Zuletzt aktualisiert am 24. Oktober 2018