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Neues Führungsduo an der Spitze des Dachverbandes der Sozialversicherung

Martin Brunninger zum Büroleiter und Alexander Burz zum stv. Büroleiter bestellt  


Mit Dipl.Ing. Martin Brunninger (47) und Dr. Alexander Burz (34) hat die Überleitungskonferenz heute, Donnerstag, das neue Management des  Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherung bestellt.  Das neue Team wird mit 1. Juli 2019 aktiv und soll die Überleitung des alten Hauptverbandes in den neuen Dachverband vorbereiten und umsetzen. Matthias Krenn, Vorsitzender der Überleitungskonferenz, bezeichnet die heute erfolgte Bestellung des neuen Führungsduos als wichtigen Schritt für den Aufbau einer zukunftsorientierten Struktur der gesamten Sozialversicherung. Krenn: „Martin Brunninger und Alexander Burz verbinden internationale Führungserfahrung und profunde Kenntnis der Gesundheitsökonomie mit sozialrechtlichem Expertenwissen“.

 

Martin Brunninger studierte Biotechnologie an der Universität für Bodenkultur Wien und Gesundheitsökonomie an der London School of Economics. Nach Tätigkeiten in der medizinischen Forschung war er 20 Jahre in diversen Banken für den internationalen Gesundheitssektor verantwortlich. Zuletzt war er Managing Director mit Schwerpunkt Gesundheitswesen eines international tätigen Beratungsunternehmens. Alexander Burz studierte Jus in Wien und Essex und promovierte als Universitätsassistent am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien. Zuletzt war er Direktor in der SVA, dort leitete er den Geschäftsbereich Strategie, Personal, Recht sowie Kommunikation und Customer Relationship Management.  Zudem war er Programmleiter für die Zusammenlegung der SVA und SVB zur SVS.   

 

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall-und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,7 Millionen Menschen (Versicherte und mitversicherte Angehörige) anspruchsberechtigt.

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020