Berufliche Maßnahmen der Rehabilitation können im Bereich der Sozialversicherung von einem Unfallversicherungsträger (in Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit) oder von einem Pensionsversicherungsträger erbracht werden.
Durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen oder durch berufliche Umschulung soll der Versicherte in die Lage versetzt werden, wieder einen Beruf ausüben zu können. Dem Versicherten kann auch bei der Erlangung einer neuen Arbeitsstelle geholfen werden.
Neben den Sozialversicherungsträgern gibt es noch weitere Rehabilitationsträger, z.B. das Arbeitsmarktservice oder die Bundessozialämter. Wer ein Rehabilitationsträger ist, wird im Bundesbehindertengesetz geregelt.
Die Aufgaben des Dachverbandes in diesem Zusammenhang sind der Abschluss von Rahmenverträgen mit den verschiedenen Rehabilitationsträgern und mit Berufsbildungsinstituten. In diesen Verträgen sind unter anderem die Aufteilung der Kosten sowie die Zuordnung der Aufgaben genau geregelt.