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Rehabilitation

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Die Rehabilitation ist ein wichtiges Element im Sozialversicherungssystem. So wichtig, dass Maßnahmen und Leistungen der Rehabilitation in der Krankenversicherung, in der Unfallversicherung und in der Pensionsversicherung vorgesehen sind.


Ziel der Rehabilitation ist es, dass Versicherte wieder im beruflichen und wirtschaftlichen Leben sowie in der Gemeinschaft einen angemessenen Platz einnehmen können.

Wir unterscheiden drei Arten der Rehabilitation:

  • Medizinische Rehabilitation
  • Berufliche Rehabilitation
  • Soziale Rehabilitation


Auf Maßnahmen der Rehabilitation, muss im Regelfall vom Versicherten ein Antrag gestellt werden. Für Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation ist ein bundeseinheitliches Formblatt vorgesehen. Dieses Formblatt liegt auch bei jedem Arzt in der Ordination auf. Der Antrag kann bei einem der Sozialversicherungsträger eingebracht werden, und wird an den individuell zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet. Wenn sich der Versicherte im Krankenhaus befindet, kann das Krankenhaus auch direkt den Antrag auf Maßnahmen der Rehabilitation stellen (Anschlussheilverfahren).


Für den Bereich Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge wird von den Sozialversicherungsträgern jährlich ca. 1 Milliarde Euro aufgewendet.

Zuletzt aktualisiert am 09. November 2023