DRUCKEN

FAQ zur Rezeptgebührenobergrenze


Was sieht die Rezeptgebührenobergrenze grundsätzlich vor?

Eine Rezeptgebührenobergrenze von 2 % des Einkommens.

Ab wann gilt die Regelung zur Rezeptgebührenobergrenze?

Die Regelung gilt ab 1.1.2008.

Sind von der Regelung alle Selbstbehalte betroffen?

Von der Regelung ist nur die Rezeptgebühr betroffen.

Ich zahle andere Selbstbehalte und habe auch für einen Kuraufenthalt einen Selbstbehalt geleistet. Wird das auf die Rezeptgebührenobergrenze angerechnet?

Nein. Die Regelung gilt nur für Rezeptgebühren.

Soll die Rezeptgebührenobergrenze für alle Personen gelten oder nur für chronisch Kranke mit geringem Einkommen?

Die Rezeptgebührenobergrenze soll für alle Personen gelten, die nicht von der Rezeptgebühr befreit sind.

Erfolgt die Begrenzung der zu zahlenden Rezeptgebühren laufend oder im Nachhinein?

Die Begrenzung der zu zahlenden Rezeptgebühren erfolgt während des laufenden Jahres. Wird die Obergrenze erreicht, muss der Betroffene in diesem Kalenderjahr keine Rezeptgebühren mehr zahlen.

Sind von der Rezeptgebührenobergrenze alle Medikamente betroffen, die in der Apotheke bezogen werden?

Von der Rezeptgebührenobergrenze sind nur jene Medikamente betroffen, für die der Patient eine Rezeptgebühr bezahlt hat. Medikamente unter der Rezeptgebühr werden daher für die Obergrenze nicht berücksichtigt.

Ich beziehe meine Medikamente aufgrund von Wahlarztverrechnungen, wie wird in solchen Fällen vorgegangen?

Wurde für ein von einem Wahlarzt verordnetes Medikament eine Rezeptgebühr bezahlt, weil dieses Medikament für Rechnung des Krankenversicherungsträgers abgegeben wurde, so wird diese für die Erreichung der Rezeptgebührenobergrenze berücksichtigt.

Wie werden die Medikamente berücksichtigt, die für Angehörige abgegeben werden?

Für Angehörige (z.B. Ehegattin, Kinder) wird keine eigene Rezeptgebührenobergrenze festgelegt. Die von Angehörigen bezahlten Rezeptgebühren werden für die Erreichung der Obergrenze des Versicherten berücksichtigt.

Ich bin pflegebedürftig, kann mein Haus (Heim) nicht verlassen und der Arzt kommt zu mir. Wie erfährt der Arzt, dass ich rezeptgebührenbefreit bin?

Bei Hausbesuchen Ihres Hausarztes weiß Ihr Arzt aus seinen Ordinationsaufzeichnungen, dass Sie befreit sind und kann sofort ein rezeptgebührenbefreites Rezept ausstellen. Daran ändert sich im Vergleich zu bisher nichts. Wenn Sie die Rezeptgebührenbefreiungsgrenze im Rahmen von Rezeptausstellungen bei Hausbesuchen überschreiten, liegt es im Regelfall im Interesse des Arztes, dass er den Hausbesuch in das e-card-System im Nachhinein einträgt, wodurch die Angabe über die Rezeptgebührenbefreiung auch bei ihm aktualisiert werden kann. Geschieht dies nicht, kann die Befreiung nicht in Ihrem Sinn verzeichnet werden; wir gehen allerdings nicht davon aus, dass dies im Sinn des Arztes ist.

Erfährt der Arzt bzw. Apotheker die Höhe meines Einkommens bzw. die Anzahl der von mir bezahlten Rezeptgebühren? Ist der Datenschutz gewährleistet?

Dem Arzt wird nur angezeigt, ob der Patient von der Rezeptgebühr befreit ist. Er erfährt nicht, warum dies der Fall ist bzw. wie hoch das Einkommen des Betroffenen ist oder wie viele Rezeptgebühren er bezahlt hat. Dies gilt auch für den Apotheker.

Steht auf dem Rezeptgebührenkonto daher auch die Angabe des jeweiligen Medikaments?

Nein.  Das Rezeptgebührenkonto umfasst nur die Tatsache, wie viele Rezeptgebühren Sie bezahlt haben, Angaben über Medikamente werden nicht gespeichert. Das Rezeptgebührenkonto enthält nur Daten und Beträge, nicht aber Angaben über die jeweilige Apotheke, das Medikament, etc. Es handelt sich dabei um eine eigene Datenverarbeitung, die auch beim Datenverarbeitungsregister gesondert verzeichnet ist. Daten aus dieser Datenverarbeitung dürfen nicht an andere Bereiche weitergegeben werden.

Kann die e-card im Zusammenhang mit der Rezeptgebührenobergrenze verwendet werden?

Sie ermöglicht es, dass der Arzt die Information darüber bekommt, ob der Patient von der Rezeptgebühr befreit ist.

Was wird auf der e-card gespeichert?

Nichts : die e-card bleibt nach wie vor eine Schlüsselkarte, mit der nur der Zugang zu Datenbeständen aufgesperrt wird, die aber selbst keine eigenen Daten enthält.

Wie wird die Obergrenze berechnet?

Die Berechnung erfolgt aufgrund der aktuellsten Jahresbeitragsgrundlage/n und/oder der Geldleistung/en, die der Sozialversicherung bekannt ist.

Wird die Obergrenze aufgrund des Bruttogehaltes oder aufgrund des Nettobezuges berechnet?

Die Berechnung der Obergrenze erfolgt aufgrund des Nettogehaltes. Dieses wird aus den Jahresbeitragsgrundlagen des letzten verfügbaren Jahres errechnet.

Ich möchte ab Jänner 2012 sofort befreit sein, geht das über die Regelung mit der Obergrenze?

Nein. Wenn Sie aus sozialen Gründen schutzbedürftig sind, stellen Sie bitte einen Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung bei Ihrem Krankenversicherungsträger.

Wird das Einkommen auf der e-card gespeichert?

Nein

Wie erfährt die Krankenkasse mein Einkommen? Ist das datenschutzrechtlich geprüft?

Zur Übermittlung der Daten gibt es gesetzliche Regelungen, die datenschutzrechtlich geprüft sind. Es wird mit Daten gearbeitet, die der Sozialversicherung ohnedies bekannt sind (zB von der Beitragsverrechnung oder der Pensionsauszahlung).

Wie wird die Obergrenze von Pensionsbeziehern berechnet?

Die Berechnung erfolgt aufgrund der im aktuellen Kalenderjahr bezogenen Nettopension/en ohne Sonderzahlungen.

Was passiert, wenn der Betroffene im aktuellen Kalenderjahr weniger verdient als im Jahr davor?

Der Betroffene kann bei seinem Träger beantragen, dass die Obergrenze aufgrund des aktuellen Einkommens berechnet wird.

Ich übe mehrere Beschäftigungen aus. Wie wird meine Rezeptgebührenobergrenze berechnet?

Die Obergrenze wird aufgrund der Summe der Beitragsgrundlagen berechnet.

Ich beziehe Diäten, Kilometergeld, etc. Wie werden diese Beträge auf die Rezeptgebührenobergrenze angerechnet?

Solche Beträge werden nur dann angerechnet, wenn sie Teil der allgemeinen Beitragsgrundlage/n sind.

Werden zusätzliche Einkünfte aus einer Betriebspension, Vermietung und Verpachtung oder Zinsen bei der Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze berücksichtigt?

Nach den Richtlinien für die Rezeptgebührenbefreiung ist die Berücksichtigung von Betriebspensionen oder sonstigen Einkünftigen, die keine Beitragspflicht in der SV auslösen, bei der automatischen Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze nicht vorgesehen.

Was passiert, wenn im laufenden Kalenderjahr die Rezeptgebührenobergrenze erreicht wird?

Der verordnende Arzt erhält über die e-card die Information "rezeptgebührenbefreit“.

Kann es passieren, dass noch Rezeptgebühren zu bezahlen sind, obwohl im betreffenden Jahr die Obergrenze bereits erreicht wurde?

Da die im laufenden Kalenderjahr bezahlten Rezeptgebühren aufgrund der Heilmittelabrechnung bei den Krankenversicherungsträgern erfasst werden, die mit einer gewissen Verzögerung erfolgt, kann es dazu kommen, dass der Betroffene noch Rezeptgebühren bezahlen muss, obwohl er die Obergrenze im laufenden Kalenderjahr bereits erreicht hat.

Was passiert, wenn im laufenden Kalenderjahr zu viele Rezeptgebühren bezahlt wurden?

Die zuviel bezahlten Rezeptgebühren werden dem Betroffenen im folgenden Kalenderjahr gutgeschrieben, d.h. dass er seine Obergrenze entsprechend früher erreicht.

Wie wird meine Obergrenze berechnet, wenn ich im maßgeblichen Zeitraum keine Beschäftigung hatte?

Die Obergrenze wird aufgrund des in diesem Zeitraum bezogenen Einkommens (wie etwa Arbeitslosengeld), soweit dieses der Sozialversicherung bekannt ist, berechnet.

Ich beziehe kaum Medikamente, aber meine Frau, die kein eigenes Einkommen hat, braucht viele Medikamente. Wie wirkt sich das auf die Rezeptgebührenobergrenze aus?

Für die Ehefrau als Angehörige wird keine eigene Obergrenze berechnet. Die von ihr bezogenen Medikamente werden bei der Erreichung der Obergrenze des Versicherten berücksichtigt.

Erhalte ich eine Information darüber, wie hoch meine Rezeptgebührenobergrenze im laufenden Jahr ist?

Eine Information über die für den Einzelnen festgelegte Obergrenze erfolgt nicht, kann aber mittels Bürgerkarte abgefragt werden.

Werde ich bei Erreichen der Rezeptgebührenobergrenze von der Krankenkasse informiert?

Eine Information des Einzelnen über die Erreichung der Obergrenze erfolgt nicht.  Durch die Information des verordnenden Arztes ist gewährleistet, dass der Betroffenen nach Erreichen der Obergrenze keine Rezeptgebühren mehr zahlen muss.

Wie erfährt der Arzt, ob die Rezeptgebührenobergrenze bereits erreicht ist?

Der Arzt erhält über das e-card-System die Information, ob der Betroffene von der Rezeptgebühr befreit ist und kennzeichnet das Rezept dementsprechend.

Was muss der Apotheker tun um meine Befreiung zu verwirklichen?

Nichts . Wenn Sie beim Arzt die e-card gesteckt haben und die Verständigung „rezeptgebührenbefreit“ erfolgte, wird das Rezept wie bisher bei entsprechenden Befreiungen vom Arzt (mit einem zweiten Stempel) ausgestellt, woran der Apotheker die Befreiung erkennt.

Mein Sohn hat im vorigen Jahr eine Ferialpraxis absolviert. Im restlichen Jahr hat er keine Beschäftigung ausgeübt. Was bedeutet das für die Rezeptgebührenobergrenze?

Ist der Sohn zum Zeitpunkt des Einlangens der Abrechnung des ersten Rezepts des betroffenen Kalenderjahres beim Hauptverband Angehöriger, so wird für ihn keine Obergrenze festgelegt. Die von ihm bezahlten Rezeptgebühren werden für die Erreichung der Obergrenze des Vaters bzw. der Mutter berücksichtigt.

Ändert sich durch die Rezeptgebührenobergrenze etwas beim Arztbesuch?

Nein.

Bleibt die Rezeptgebührenbefreiung nach den Richtlinien bestehen?

Ja.

Ich beginne heuer erstmals zu arbeiten. Wie wird meine Rezeptgebührenobergrenze berechnet?

Wenn im maßgeblichen Kalenderjahr keine Beitragsgrundlage gespeichert ist, wird die Obergrenze von einem Fixwert berechnet.

Ich habe im letzten Jahr gut verdient und verdiene heuer sehr wenig. Wie wirkt sich dies auf meine Rezeptgebührenobergrenze aus?

In diesem Fall kann ein Antrag auf Herabsetzung der Obergrenze beim zuständigen Träger gestellt werden in dem die aktuellen Einkommensverhältnisse darzulegen sind.

Ich bin befreit gewesen und habe in dem Jahr, indem ich befreit war, ein hohes Einkommen erzielt. Muss ich etwas zurückzahlen?

Nein. Das höhere Einkommen wird allerdings dazu führen, dass Sie im folgenden Jahr eine höhere Befreiungsgrenze haben werden.

Ich war in den letzten Jahren bei meinem Ehemann mitversichert und habe nun zu arbeiten begonnen. Wie wirkt sich das auf meine Rezeptgebührenobergrenze aus?

Die Rezeptgebührenobergrenze wird in diesem Fall solange noch keine Beitragsgrundlage im System aufscheint von einem Fixbetrag berechnet.

Ich verdiene gut, meine Frau jedoch wenig, unser Kind ist bei beiden mitversichert. Wie werden die von meinem Kind konsumierten Medikamente berücksichtigt?

Die bezahlten Rezeptgebühren werden jenem Elternteil zugerechnet, von dem die Angehörigeneigenschaft bei Leistungsinanspruchnahme konkret abgeleitet wurde. Sind beide Eltern beim gleichen Krankenversicherungsträger versichert und kann eine Zuordnung nicht vorgenommen werden, so wird die bezahlte Rezeptgebühr dem Rezeptgebührenkonto der Mutter zugerechnet.

Ich bin freiwillig krankenversichert. Wie wird meine Rezeptgebührenobergrenze berechnet?

Die Obergrenze wird auf Basis der Beitragsgrundlage berechnet, von der die Beiträge zur freiwilligen Versicherung berechnet wurden.

Wie werden Sammelbestellungen in Pflegeheimen der REGO zugeordnet?

Kommt es bei der Sammelbestellung zur Zahlung von Rezeptgebühren, die einzelnen Versicherten zugeordnet werden können und zu einer Verrechnung der Apotheke mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger führen, so werden die bezahlten Rezeptgebühren für die Erreichung der Rezeptgebührenobergrenze des Versicherten berücksichtigt.

Wie wird mit Hauszustellungen (z.B. Sauerstofflieferungen) umgegangen?

Diese Frage ist mit dem Versicherungsträger zu klären.

Werden Rezepte von Wahlärzten zu REGO hinzugezählt?

Hat der Wahlarzt ein Rezeptur-Recht, so kann er Krankenkassen-Rezepte ausstellen und diese werden nach dem normalen REGO-Prozess zugeordnet. Hat der Wahlarzt kein Rezeptur-Recht, so stellt er ein Privatrezept aus, der Versicherte kann dieses direkt bei seinem Versicherungsträger (vor Einlösung in der Apotheke) auf ein Krankenkassen-Rezept umschreiben lassen (sofern es sich um Medikamente handelt, die von der Krankenkasse bezahlt werden).

Dürfen Wahlärzte zur Feststellung einer Rezeptgebührenbefreiung die e-card auch stecken?

Nein , nur im Zuge einer Vorsorgeuntersuchung kann der Wahlarzt Informationen über den Patienten abrufen. Wenn es sich um keine Vorsorgeuntersuchung handelt, hat der Wahlarzt derzeit keine Möglichkeit zu der Information zu kommen.

Welche Möglichkeit hat der Versicherte, der nur zu einem Wahlarzt geht, seine Rezeptgebührenbefreiung zu belegen?

Der Versicherte kann bei seinem Versicherungsträger um eine schriftliche Bestätigung bitten, die er dann bei seinem Arzt vorlegen kann.

Kann ein Arzt mit Hausapotheke Rückschlüsse auf das Gehalt seines Patienten ziehen?

Nein , da der Patient im Normalfall nicht nur zu einem Arzt geht.

Bleibt die Rezeptgebührenobergrenze das ganze Jahr gleich hoch?

Für Erwerbstätige bzw. Leistungsbezieher ausgenommen Pensionisten/Ruhegenuss- und Versorgungsgenussbezieher: Nein,  sobald aktuellere Einkommensdaten aus dem Vorjahr vorhanden sind, wird die REGO neu berechnet.
Bei ausschließlichem Pensions-/Ruhegenuss- und Versorgungsgenussbezug: Grundsätzlich bleibt die Rezeptgebührenobergrenze bei unverändertem Sachverhalt gleich hoch. Eine Änderung der Rezeptgebührenobergrenze kann jedoch erfolgen, wenn z.B. eine weitere Pension (Neuanfall) bezogen oder eine Erwerbstätigkeit in der Pension aufgenommen wird.Hinweis: Es kann der Fall eintreten, dass eine bereits erreichte Rezeptgebührenbefreiung wieder wegfällt oder aber auch eine sofortige Befreiung eintritt und bereits bezahlte Gebühren für das nächste Jahr gutgeschrieben werden.

Welcher Stichtag wird für die Zuordnung der Rezeptgebühr zu einem bestimmten REGO-Konto genommen?

Es zählt das Einlösedatum in der Apotheke (zu diesem Zeitpunkt wird auch die Rezeptgebühr bezahlt). Anhand dieses wird festgestellt, ob der Versicherte zu dem Zeitpunkt selbstversichert oder mitversichert war und wird somit im entsprechenden Rezeptgebührenkonto verbucht.

Hinweis : Es kann vorkommen, dass der Versicherungsstatus sich mehrmals im Jahr ändert (z.B.: Ferialpraktikanten)

Kann ich meine Rezepte weiterhin von der Steuer absetzen?

Daran ändert sich nichts (maßgeblich sind die tatsächlich angefallenen Krankheitskosten wie z.B. bezahlte Rezeptgebühren).

Was passiert, wenn ein Arzt ein Rezept fälschlich als befreit kennzeichnet? Muss der Patient die Gebühr nachzahlen?

NEIN . Ein möglicher Fehler des Arztes darf in keinem Fall zu Lasten des Versicherten gehen.

Hinweis : Es gibt auch bestimmte anzeigepflichtige Krankheiten, die automatisch (aufgrund einer gesetzlichen Regelung) zu einer Rezeptgebührenbefreiung in Zusammenhang mit dieser Krankheit führen.

Wie wird es bei KFA-Versicherten gehandhabt? Nehmen diese an REGO teil?

KFA-Versicherte, mit Ausnahme der bei der KFA Wien versicherten Personen, sind von REGO ausgenommen, auch wenn sie eine e-card besitzen (die gesetzliche Regelung im ASVG gilt für KFA-Versicherte nicht).

Die KFA Wien nimmt an REGO teil und hat dies in ihrer Krankenordnung bereits vorgesehen.

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020