Die österreichische Sozialversicherung wird in der Form der Selbstverwaltung geführt. Sie besteht in der selbständigen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der Versichertengemeinschaft liegen.
Die Selbstverwaltung ist Ausdruck des demokratischen Prinzips. Um die demokratische Legitimation zu wahren sind aus dem Kreis der Mitglieder der Versichertengemeinschaft Organe zu bilden, die sogenannten Selbstverwaltungskörper. Innerhalb des eigenen Wirkungsbereiches können Verwaltungskörper ihre Aufgaben frei von Weisungen erledigen.
Als Ergänzung zur Weisungsfreiheit sieht die Verfassung ein Aufsichtsrecht des Bundes vor, das sich auf die Rechtmäßigkeit und in bestimmten Fällen auch die Zweckmäßigkeit der Verwaltungsführung bezieht.
Davon zu unterscheiden sind Tätigkeiten des Dachverbandes bzw. der Sozialversicherungsträger im übertragenen Wirkungsbereich. Dabei handelt es sich um Bereiche, in denen die Sozialversicherung Aufgaben für andere Institutionen (z.B. den Bund) wahrnimmt und diesbezüglich auch einem Weisungsrecht der zuständigen staatlichen Behörde unterliegt.
Die Verwaltungskörper des Dachverbandes sowie der Träger setzen sich aus VersicherungsvertreterInnen zusammen, die von den demokratisch legitimierten Interessenvertretungen der selbständigen und unselbständigen Versicherten und der DienstgeberInnen entsendet werden.
Zuletzt aktualisiert am 27. Dezember 2019