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Verwaltungskörper und Büroleitung


Der Dachverband verfügt über zwei Selbstverwaltungskörper:

  • die Konferenz der Sozialversicherungsträger und
  • die Hauptversammlung der Sozialversicherungsträger

Zahlreiche Agenden der laufenden Geschäftsführung werden zudem an das Büro des Dachverbandes delegiert, an dessen Spitze die Büroleitung steht.

Die Organisation des Dachverbandes im Überblick




Zuletzt aktualisiert am 25. November 2019