Mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt der VfGH weitgehend die Neuorganisation der österreichischen Sozialversicherungslandschaft. Die Kassenfusionen werden wie geplant fortgesetzt. Die bisher 21 Träger werden zu 5 bundesweiten Trägern zusammengefasst: ÖGK, SVS, BVAEB, PVA, AUVA. Die neue Struktur erleichtert die Leistungsharmonisierung innerhalb der jeweiligen Versichertengemeinschaften.
Im Alltag der Versicherten im Umgang mit ihrer Sozialversicherung gibt es keine Änderungen: Die e-card bleibt gültig, die lokalen Ansprechpartner und alle Leistungen bleiben zumindest im gewohnten Umfang erhalten.
Matthias Krenn, Vorsitzender der Überleitungskonferenz im Dachverband: „Die neue Struktur schafft Potenziale für verbesserte und neue Leistungen. Die Sozialversicherung bleibt ein Abbild gelebter sozialpartnerschaftlicher Zusammenarbeit.“
Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshof
Die Entscheidung des VfGH ist zur Kenntnis zu nehmen. Krenn: „Positiv ist, dass die Strukturreform der neuen Trägerlandschaft nicht aufgehoben wurde und wir mit vollem Elan weiterarbeiten können. Im Sinne der Versicherten wird in den neuen Trägern und im Dachverband bereits seit Monaten intensiv daran gearbeitet, dass ab 01.01.2020 alle neuen Prozesse aufgesetzt sind und reibungslos funktionieren.“
Für die betroffenen Versicherten, aber auch für sämtliche Vertragspartner und Dienstgeber, ist die gesamte neue Sozialversicherungslandschaft weiterhin ein verlässlicher Partner – mit bundesweit vereinheitlichten Strukturen aber einem starken Servicecharakter vor Ort. Mit Beginn 2020 liegt der Fokus auf der Hebung von Synergiepotenzialen und der Steigerung von Effizienzeffekten.
Zur Parität der Versicherungsvertreter der Dienstnehmer und Dienstgeber
Der VfGH hat in seiner Entscheidung anerkannt, dass sowohl Dienstnehmer als auch Dienstgeber Mitglieder der Selbstverwaltung sind und ein gleichgelagertes Interesse an der Erhaltung der Gesundheit der österreichischen Bevölkerung haben. Die neue Gremienzusammensetzung wurde bestätigt. Die Gremien können im neuen Jahr ihre Tätigkeit fortsetzen bzw. aufnehmen und die Interessen der Versicherten wahrnehmen. Die bisherige Struktur, die bereits in den Überleitungsgremien gut operativ funktioniert hat, bleibt damit bestehen.
Zur Prüfung der Sozialversicherungsbeiträge
Der VfGH ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beitragseinhebung und Beitragsprüfung eine unverzichtbare Aufgabe der Sozialversicherung ist. Die Vorbereitung auf die Übertragung an die Finanzverwaltung wird eingestellt, die BeitragsprüferInnen der Sozialversicherung werden ihre Tätigkeit im Rahmen der neuen Trägerstruktur effizient fortsetzen und die Finanzierung der Sozialversicherung ist jederzeit sichergestellt.
Zu den Fit-and-proper Tests der Versicherungsvertreter
Die Sozialpartner werden wie bisher Personen in die Gremien der Sozialversicherung entsenden, die für die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgaben bestens geeignet sind. „Ich freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen, um die Fusion effizient und im Sinne der Versicherten umzusetzen“, so Krenn abschließend.
Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020