„Wir müssen jetzt den Zugang zum Gesundheitssystem unbürokratisch aufrechterhalten. Daher haben wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres und dem Gesundheitsministerium einen Lösungsvorschlag erarbeitet, die Übergangsfrist für die neue e-card zu verlängern. So wird es Versicherten ermöglicht, weiter mit der alten e-card oder mit Ausweis und Versicherungsnummer zum Arzt zu gehen“, erklärt Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger.
Seit 1. Jänner 2020 werden neue e-cards nur noch mit Foto ausgestellt. Liegt von den Versicherten kein Foto aus dem österreichischen Reisepass, dem Personalausweis, dem Scheckkartenführerschein oder dem Fremdenregister vor, müssen die betroffenen Personen ein Foto einbringen.
Der Dachverband der Sozialversicherungsträger, das Bundesministeriums für Inneres und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz haben daher nun den Vorschlag erarbeitet, diese Frist um zwei Monate zu verlängern und die Arztbesuche daher länger mit der alten e-card oder mit dem Ausweis und der Versicherungsnummer zu ermöglichen. „Sobald die Registrierungsstellen nach der Corona-Krise wieder öffnen, sind dann die betroffenen Versicherten aufgefordert, die Fotoregistrierung für die e-card nachzuholen“, erläutert Lehner.
Mehr Informationen zur e-card:
Alle Informationen zur e-card mit Foto findet man in zahlreichen Sprachen unter: www.chipkarte.at/foto . Mit dem Foto-Sofort-Check können Versicherte auf dieser Website auch prüfen, ob für sie aktuell ein Foto aus einem Dokument verfügbar ist.
Zuletzt aktualisiert am 03. August 2023