Kurzfassung
Dieser Bericht ist gemäß dem Auftrag der Bundeszielsteuerungskommission von 6. April 2018 basierend auf einer quantitativen Analyse der Fragestellung nachgegangen, ob die für 2021 geplante Erhöhung des Anteils der Ärzteschaft an der Lehrpraxenförderung von 10% auf 15% der Gesamtkosten durch die Verrechenbarkeit von Leistungen der LehrpraktikantInnen mit der Sozialversicherung abgedeckt ist.
Dazu wurden basierend auf den Abrechnungsdaten der Krankenversicherungsträger die Lehrordinationen aus den Jahren 2018 und 2019 anhand der Kennzahlen
- abgerechneter Betrag,
- Anzahl PatientInnen und
- abgerechneter Betrag pro Patient
evaluiert.
Es wurde ein quasi-experimentelles Vergleichsgruppendesign gewählt und die Daten der Zeitpunkte der Lehrpraktika mit demselben Zeitraum im Vorjahr in einer Lehrordination verglichen sowie den restlichen Vertragsordinationen ohne Lehrpraxis gegenübergestellt.
Eines der wichtigsten Ergebnisse ist, dass die Steigerung des abgerechneten Betrags pro Quartal für Lehrordinationen signifikant höher ist als für Vertragsärzte des Fachgebiet Allgemeinmedizin ohne Lehrpraktika.
Die Ergebnisse dieser quantitativen Analyse vom Dachverband der Sozialversicherungen in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Universität Wien bilden zusammen mit den Ergebnissen des qualitativen Bericht ‚Lehrpraxis Allgemeinmedizin: Eine qualitative Studie‘ der Universität Wien16 ein Gesamtergebnis der Evaluierung und für Schlussfolgerungen sind entsprechend die Ergebnisse beider Arbeiten zu berücksichtigen.