„Österreicher sind in UK trotz Brexit weiterhin gut abgesichert. Für eine gültige Krankenversicherung braucht es aktuell eine „Provisorische Ersatzbescheinigung“. Die E-Card ist derzeit nicht gültig“, erläutert Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger und ergänzt: „Da das Handelsabkommen erst am 25. Dezember den Mitgliedstaaten übermittelt wurde, müssen einige Detailfragen für die weitere Zukunft noch ausdefiniert werden.“
In den meisten Fällen ergeben sich für Österreicher, die sich legal in UK aufhalten derzeit keine Änderungen. Die „Provisorische Ersatzbescheinigung“ gilt als Anspruchsbescheinigung für eine Krankenbehandlung. Das Gleiche gilt auch für Studenten, die in UK studieren. „Die „Provisorische Ersatzbescheinigung“ wird vom österreichischen Krankenversicherungsträger ausgestellt. Sie sollte im Vorfeld eines Aufenthalts ausgestellt werden. Dazu sollte man Kontakt mit seiner Krankenversicherung aufnehmen“, erläutert Lehner.
„In den Bereichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gibt es in den meisten Fällen keine Änderungen für die österreichischen Versicherten. Es werden weiterhin die Pensionsansprüche aus UK und Österreich zusammengerechnet. Ebenso bleibt der Anspruch auf die Unfallversicherung bestehen“, berichtet der Vorsitzende, der betont, dass eine Prüfung im Einzelfall durch den jeweiligen österreichischen Versicherungsträger erfolgt. Die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich ist weiterhin durch das europäische Datenaustauschsystem EESSI gewährleistet, mit dem die entsprechenden Daten, wie etwa Versicherungszeiten, unter hohem Datenschutzniveau ausgetauscht werden.
In Österreich lebende Briten müssen eine neue Krankenversicherungskarte in UK beantragen. Für Studenten gibt es eine eigene Karte. Es soll im Rahmen des Handelsabkommens erneut eine Krankenversicherungskarte geben. Dazu gibt es aktuell aber noch keine näheren Informationen. „Wir empfehlen auch den in Österreich lebenden Briten, mit ihrem britischen Träger bzw., mit der britischen Botschaft Kontakt aufzunehmen.
Zuletzt aktualisiert am 04. Januar 2021