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Auszahlung der Pension


Die Auszahlung der Pension erfolgt im Nachhinein, jeweils am Ersten des folgenden Monats.

Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird Ihnen die Pension so zeitgerecht angewiesen, dass sie am letzten Werktag davor verfügbar ist.

Die Auszahlung der Pension erfolgt grundsätzlich an die*den Pensionsberechtigte*n selbst.

Anweisung weltweit

Die Pension wird grundsätzlich im Wege der Deutschen Post AG

  • bargeldlos auf ein Konto eines Geldinstitutes Ihrer Wahl in Ihrem Wohnortstaat oder
  • im Wege des Scheckauszahlungsverfahrens, mittels Versendung eine Orderschecks (Ausnahme: Schweiz und Belgien) oder
  • auf Wunsch kann die österreichische Pension auch auf ein „auf Euro lautendes Konto für Devisenausländer“ angewiesen werden

Wenn Sie künftig die Anweisungsart ändern wollen, so teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit.

Anweisung in die Bundesrepublik Deutschland

Die Pension kann im Wege der Deutschen Post AG 

  • bar ausgezahlt werden oder
  • bargeldlos auf ein Konto bei einem deutschen Geldinstitut (Bank, Sparkasse) Ihrer Wahl angewiesen werden