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Berechnung der Pension und Auszahlung


Bei der Berechnung der Pension werden auch die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz oder einem Abkommensstaat erworbenen Versicherungszeiten bzw. bei einer internationalen Organisation erworbenen Beschäftigungszeiten entsprechend den in Österreich geltenden Bestimmungen berücksichtigt. Von Österreich wird sodann der auf die österreichischen Versicherungszeiten entfallende Teil der Pension ausgezahlt.