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Grenzüberschreitende Telearbeit – Neue Rahmenvereinbarung mit Tschechien


Am 30.01.2023 wurde mit Tschechien die nächste Rahmenvereinbarung bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit unterzeichnet.

Die Rahmenvereinbarung wird mit 01.03.2023 in Kraft treten und entspricht in ihren Eckpunkten jener mit Deutschland. Nähere Informationen finden Sie unter Rahmenvereinbarung Tschechien.

Zuletzt aktualisiert am 08. Februar 2023