Themen und Programme
Mit dem Sicherheitshunderter unterstützen wir Sie jedes Jahr bei Ihren Maßnahmen für sichere Arbeitsplätze.
Beachten Sie, dass wir ausschließlich Maßnahmen von Anbietern unterstützen, die bestimmte Kriterien wie Ausbildung und Ausstattung erfüllen.
Die genauen Anforderungen finden Sie unter den jeweiligen Themen zusammengefasst.
- Erste Hilfe
Gefördert werden Erste Hilfe-Kurse mit Inhalten nach den vom Österreichischen Roten Kreuz ausgearbeiteten Lehrplänen oder zumindest gleichwertige Ausbildungen (§40 Abs. 2 AStV) im Ausmaß von wenigstens 4 Stunden Kursdauer.
Diese Kurse können Sie beispielsweise bei den anerkannten Rettungsorganisationen absolvieren.
- Fahrtechnik
Gefördert werden Weiterbildungen für das Führen von
- PKW
- LKW
- Traktoren
- Motorräder
- Fahrräder
- Stapler und Flurförderzeuge
mit Schwerpunkt Fahrsicherheit und Unfallverhütung.
Die Kurse müssen bei anerkannten, in diesem Bereich tätigen Ausbildungsstätten oder zumindest gleichwertigen Veranstaltern mit entsprechender Ausbildung und Ausstattung absolviert werden.
Das sind zum Beispiel:
- Fahrtechnikzentren
- Fahrschulen
Nicht anerkannt werden Ausbildungen und Ausbildungsteile, die im Zusammenhang mit dem Neuerwerb eines Führerscheins stehen sowie Berufsausbildungen. Beispiele:
- Berufskraftfahrerfortbildung
- Kurse im Rahmen des Mehrphasenführerscheins
- Weiterbildung Ergonomie
Gefördert werden Weiterbildungen aus dem Bereich Ergonomie, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen und die Verbesserung der Arbeitssicherheit zum Inhalt haben.
Das Angebot muss von einer der folgenden Personen geleitet werden:
- Sportwissenschafter
- Arzt mit ÖÄK-Diplom Arbeitsmedizin oder Sportmedizin
- Physiotherapeut
- Ergotherapeut
Beispiele für geförderte Kurse:
- Kurse zur Optimierung von Arbeitsplätzen
- Kurse zu ergonomischen Ausgleichsübungen
- Richtiges Heben und Tragen
Nicht anerkannt werden Ausbildungen und Ausbildungsteile von Berufsausbildungen sowie gesetzlich vorgeschriebene Aus- und Weiterbildungen. Beispiele:
- private, freizeitbezogene Bewegungsprogramme
- ergonomische Behelfe und Arbeitsmittel
- Sportwissenschafter
- Weiterbildung Technik und Gefahrstoffe
Gefördert werden Weiterbildungen aus dem Bereich Technik und Gefahrstoffe, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen und die Verbesserung der Arbeitssicherheit zum Inhalt haben.
Das Angebot muss von einer der folgenden Personen geleitet werden:
- Sicherheitsfachkraft
- Meister oder höher (in einschlägiger Fachrichtung)
Beispiele für geförderte Kurse:
- Krankurse
- Maschinensicherheitskurse
- Motorsägenkurse
Diese müssen bei anerkannten Fort- und Weiterbildungsinstitutionen oder Anbietern mit zumindest gleichwertiger Qualifikation und Ausstattung absolviert werden.
Nicht anerkannt werden Ausbildungen und Ausbildungsteile von Berufsausbildungen sowie gesetzlich vorgeschriebene Aus- und Weiterbildungen. Das sind zum Beispiel:
- Arbeitsplatzevaluierungen
- Maschinenführerkurse, die behördlich vorgeschrieben wurden
- Schulungen zu Produktsicherheit (Hygieneschulung, Datenschutzkurs, etc.)
- Weiterbildung Arbeitsmedizin
Gefördert werden Weiterbildungen aus dem Bereich Arbeitsmedizin, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen und die Verbesserung der Arbeitssicherheit zum Inhalt haben.
Das Angebot muss von einer der folgenden Personen geleitet werden:
- Arzt mit ÖÄK-Diplom Arbeitsmedizin
- Sicherheitsfachkraft
- Chemiker
- Arbeitsmedizinischer Fachdienst
Beispiele für geförderte Kurse:
- Aufklärung über Gefahrstoffe
- Aufklärung über Persönliche Schutzausrüstung
Nicht anerkannt werden Ausbildungen und Ausbildungsteile von Berufsausbildungen sowie gesetzlich vorgeschriebene Aus- und Weiterbildungen. Das sind zum Beispiel:
- Arbeitsplatzevaluierungen
- Impfungen
- Arzt mit ÖÄK-Diplom Arbeitsmedizin
- Weiterbildung Arbeitspsychologie
Gefördert werden Weiterbildungen aus dem Bereich Arbeitspsychologie, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen und die Verbesserung der Arbeitssicherheit zum Inhalt haben.
Das Angebot muss von einer der folgenden Personen geleitet werden:
- Arbeitspsychologen
- Arzt mit Psy-Diplom
- Klinischer- und Gesundheitspsychologe, Gesundheitspsychologe oder Klinischer Psychologe
- Psychotherapeut
- Lebens- und Sozialberater, psychosoziale Beratung
Beispiele für geförderte Kurse:
- Vorträge und Workshops zu
- Stressmanagement am Arbeitsplatz
- Arbeitsorganisation
- Kommunikation am Arbeitsplatz
Nicht gefördert werden:
- Arbeitspsychologische Evaluierungen
- verordnete Leistungen
- Arbeitspsychologen
- Anschaffung Persönlicher Schutzausrüstung
Ab 01. Juli 2025 wird auch die Anschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung und anderer Sicherheitsausrüstung gefördert. Sie können dabei aus Artikeln der nachfolgenden demonstrativen Liste im Ausmaß des üblichen persönlichen bzw. betrieblichen Bedarfs (max. Jahresbedarf) wählen.
Für die Beschaffenheit der Persönlichen Schutzausrüstung gelten die Anforderungen des 2. Abschnitts der PSA-V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung, §§8-16).Atemschutz
- Halb- und Vollmasken mit Gas- und/oder Partikelfiltern sowie dazugehörige Filter
- Einwegmasken (Partikelfilter)
- Nicht gefördert werden:
- Pressluftatmer (umluftunabhängig)
Gehörschutz
- Kapselgehörschutz
- Otoplastik
- Gehörschutzstöpsel
Chemikalienschutzkleidung
- Einwegschutzanzüge
- wiederverwendbare Schutzanzüge
Schutzhandschuhe
- Chemikalienschutz
- mechanischer Schutz
- Hitzeschutz
Absturzsicherung
- Höhensicherungsgerät
- Auffanggurte
- Nicht gefördert werden:
- Sportgeräte (Sportklettern)
Kopfschutz
- Forsthelme
- Schutzhelme
- Fahrradhelme
- Nicht gefördert werden:
- Sporthelme
Sicherheitsschuhe
- Sicherheitsschuhe S1-S7 (gem. EN ISO 20345)
- Forstsicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage
- Trittschutzschuhe (z.B. für Stallarbeit mit Rindern)
- Schweißerschutzschuhe
Schutzausrüstung für die Waldarbeit (Schnittschutz)
- Schnittschutzhosen
- Schutzjacken
- Freischneiderhosen
Hautschutz (§13 PSA-V)
- Hautschutzmittel (z.B. gegen wässrige oder ölige Arbeitsstoffe)
- Hautpflegemittel
- Sonnenschutzmittel
- Nicht gefördert werden:
- Kosmetika
- Hautreinigungsprodukte (Seifen, Waschcremen)
- Anschaffung von Sicherheitsausrüstung
Ab 01. Juli 2025 wird die Anschaffung von Sicherheitsausrüstung gefördert. Sie können dabei aus Artikeln der nachfolgenden Liste im Ausmaß des üblichen persönlichen bzw. betrieblichen Bedarfs (max. Jahresbedarf) wählen.
Grundlage für diese Maßnahme sind u.a. das ASchG bzw. LAG, AStV, KDV 1967 oder OIB-Richtlinien.- Erste Hilfe-Koffer ÖNORM Z1020
- Feuerlöscher
- tragbare Kleinlöschgeräte gemäß ONORM EN 3
- mindesten 6kg Löschmittel (CO2 mind. 2kg)
- tragbare Kleinlöschgeräte gemäß ONORM EN 3
- Augenspülflasche (max. 5 Stück)
- als Zusatzausrüstung im Erste Hilfe Kasten
- Augenduschen
- Rauchmelder (max. 5 Stück)
- eigenständige Einzelmelder oder vernetzte Einzelmelder
- Nicht gefördert werden:
- Teile von Brandschutzanlagen
- Gaswarner (max. 5 Stück)
- Einzelmelder
- zur Detektion von CO, CO2, H2S
- Defibrilator
- Automatisierte Externe Defibrilatoren
- durch Laien bedienbar
- Nachrüstung von Sicherheitsgurten auf Traktoren
- Gefahrguttransportbox (max. 5 Stück)
- zum Transport von Gefahrgut gemäß ADR/RID
- Notfalltracker (bei Alleinarbeit im Gelände)
- Rückfahrkameras, auch mit KI-Unterstützung
- Persönliche Beratungen
Gefördert werden Beratungsleistungen in folgenden Bereichen:
Arbeitsmedizin
Die Beratung muss von einer der folgenden Personen geleitet werden:
- Arzt mit ÖÄK-Diplom Arbeitsmedizin
- Sicherheitsfachkraft
- Chemiker
- Arbeitsmedizinischer Fachdienst
Arbeitspsychologie
Die Beratung muss von einer der folgenden Personen geleitet werden:
- Arbeitspsychologen
- Arzt mit Psy-Diplom
- Klinischer- und Gesundheitspsychologe, Gesundheitspsychologe oder Klinischer Psychologe
- Psychotherapeut
- Lebens- und Sozialberater, psychosoziale Beratung
Ergonomie
Die Beratung muss von einer der folgenden Personen geleitet werden:
- Sportwissenschafter
- Arzt mit ÖÄK-Diplom Arbeitsmedizin oder Sportmedizin
- Physiotherapeut
- Ergotherapeut
- Arzt mit ÖÄK-Diplom Arbeitsmedizin
- Sicherheitsüberprüfungen
Gefördert werden Überprüfungen von Arbeitsmitteln und Arbeitsstätten gemäß den Erfordernissen der AM-VO bzw. LF-AM-VO. Dazu zählen beispielsweise:
- Tore
- Flurförderzeuge (Stapler, Hubwagen, etc.)
- Hebezeuge (z.B. Krane), Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (z.B. Absturzsicherungen)
Nicht gefördert werden:
- wiederkehrende Prüfungen gem. §57a KFG 1967 ("Pickerl" beim Auto)