Plötzlich von außen auftretende Schädigung des Körpers. Diese Schädigung muss im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.
Zuletzt aktualisiert am 23. November 2019
Plötzlich von außen auftretende Schädigung des Körpers. Diese Schädigung muss im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.