Geldleistung während einer Ausbildung oder Umschulung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. In der Pensionsversicherung auch während Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation. Wird nur ausbezahlt, wenn kein Anspruch auf Rehabilitations- oder Umschulungsgeld besteht.
Zuletzt aktualisiert am 24. Februar 2015