Form der Alterspension, kann bereits ab Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Zum Pensionsstichtag muss eine Mindestanzahl an Versicherungsmonaten vorliegen.
Zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2015
Form der Alterspension, kann bereits ab Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Zum Pensionsstichtag muss eine Mindestanzahl an Versicherungsmonaten vorliegen.