Für alle in der gesetzlichen Pensionsversicherung versicherten Personen ist ein Pensionskonto eingerichtet. Auf diesem werden die Beitragsgrundlagen aller erworbenen inländischen Versicherungszeiten erfasst. Gilt für Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind.
Zuletzt aktualisiert am 29. September 2015