Stichtag ist jener Monatserste, an dem geprüft wird, ob die Pensionsvoraussetzungen gegeben sind und zu dem die Höhe der Pension berechnet wird.
Zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2015
Stichtag ist jener Monatserste, an dem geprüft wird, ob die Pensionsvoraussetzungen gegeben sind und zu dem die Höhe der Pension berechnet wird.