Die Krankenversicherungsträger haben sich je Bundesland zu einem Kontrollpool (Österreichische Gesundheitskasse; Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau; Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) zusammengeschlossen. Prüfungsziele werden vorbesprochen und abgestimmt.
Damit wird eine gleiche Beurteilung und Vorgangsweise sichergestellt. Auch ergibt sich für die Ärztinnen und Ärzte eine geringere administrative Belastung. Ein Krankenversicherungsträger kontrolliert im Rahmen einer Prüfung auch die andere Krankenversicherungsträger betreffenden Dokumentationen.
Zuletzt aktualisiert am 03. Dezember 2019