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Selbstverwaltung - Verwaltungskörper


Was versteht man unter Selbstverwaltung?

Die Selbstverwaltung ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Der Staat verzichtet für einen Bereich der Verwaltung auf die Führung durch staatliche Verwaltungsbehörden. Diese Verwaltungsaufgaben werden durch ein Gesetz den Selbstverwaltungskörpern übertragen. Die Selbstverwaltungskörper werden aus Vertretern der unmittelbar betroffenen Personengruppen gebildet. Sie unterliegen keinem Weisungsrecht, aber einem Aufsichtsrecht der staatlichen Behörden.

Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung

Die österreichische Bundesverfassung sieht die Verwaltungsform der „Selbstverwaltung“ für die Sozialversicherung vor.
Die Selbstverwaltung stellt eine Mitwirkung des Volkes an der Verwaltung effektiv sicher.
Die Sozialversicherung führt die Verwaltungsaufgaben weisungsfrei durch. In einigen Bereichen handelt die Sozialversicherung im übertragenen Wirkungsbereich und nimmt Agenden für andere Institutionen wahr. Deshalb unterliegt sie hier einem Weisungsrecht.
Die Sozialversicherungsträger werden von Selbstverwaltungskörpern geleitet.
Als Selbstverwaltungskörper unterliegen die Sozialversicherungsträger der staatlichen Aufsicht und Kontrolle, etwa durch Ministerium oder Rechnungshof.


Zuletzt aktualisiert am 26. November 2019