Soziale Sicherheit und soziale Integration
Die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung für die Einwohner der EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR-Staaten zu verwirklichen, ist eines der grundlegenden Ziele der EU und des EWR.
Die EU- bzw. EWR-Bürger haben das Recht, in jedem EU-Mitgliedstaat bzw. EWR-Staat zu arbeiten und zu leben . Die erworbenen Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit gehen somit bei einem Wechsel von einem EU-Mitgliedstaat bzw. EWR-Staat in den anderen nicht verloren.
Zuletzt aktualisiert am 22. März 2023