Wir treffen unsere Entscheidungen nach sachlichen Kriterien.
Interessenkonflikte können auftreten, wenn persönliche Interessen, familiäre und
andere Bindungen den beruflichen Aufgaben gegenüberstehen. Wir versuchen
Situationen, die Interessenkonflikte begünstigen, möglichst zu vermeiden.
Interessenkonflikte können auch entstehen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
aufgrund ihrer Position Entscheidungen über Personal, Einkauf, Bewilligung und
Ähnliches treffen. Ein Interessenkonflikt ist grundsätzlich nichts Falsches, solche
Situationen kommen im Berufsalltag immer wieder vor. Wir gehen aber sachlich und transparent damit um und vermeiden so von vornherein eine falsche Optik.
Es gibt Geschäftsabläufe, die ohnedies ein „Vier-Augen-Prinzip“ vorsehen.
Dieses Prinzip kann aber im Fall der Unsicherheit auch bei anderen Geschäftsabläufen angewendet werden, indem wir eine nicht involvierte Kollegin bzw. einen nicht involvierten Kollegen bitten, den Ablauf oder die Entscheidung zu prüfen.
Ist vorauszusehen, dass ein Interessenkonflikt unser Handeln beeinflusst, so sind wir uns des Risikos bewusst und ergreifen Maßnahmen.
Wir informieren die Vorgesetzte bzw. den Vorgesetzten mit der Bitte, eine Vertretung zu bestimmen.