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„Meine Praxis 24 – sicher versorgt rund um die Uhr“ ist zukunftssichere Weiterentwicklung des Hausarztsystems


Schelling ortet deutlichen Willen zur gemeinsamen Neugestaltung der medizinischen Primärversorgung

 

1. April 2014


„Der Wille zur gemeinsamen Neugestaltung der medizinischen Primärversorgung in Österreich getreu nach dem Motto der Gesundheitsreform „Der Patient im Mittelpunkt“ war deutlich zu erkennen“: Dr. Hans Jörg Schelling, Vorstandsvorsitzender des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, zieht ein positives Resümee über die gestern, Montag, stattgefundene Bundesgesundheitskonferenz. Einigkeit herrschte nicht nur hinsichtlich der Bedeutung des Haus-/Vertrauensarztes für die Primärversorgung der Bevölkerung, sondern auch darüber, dass dieses System Schwächen hat, die nun im Rahmen der Reform beseitigt werden müssen.

Als ihr Modell für die Neugestaltung der Primärversorgung in Österreich präsentierte die Sozialversicherung „Meine Praxis 24 – sicher versorgt rund um die Uhr“. Sie will damit Patientinnen und Patienten als zeitgemäße und zukunftssichere Weiterentwicklung des Hausarztsystems eine effiziente medizinische Einrichtung, wohnortnahe zur Verfügung stellen.

„Meine Praxis 24“ bedeutet, dass Patientinnen und Patienten jederzeit, also auch außerhalb gewohnter Ordinationszeiten, medizinischen Rat und Hilfe finden, sei dies, dass ein medizinisch geschulter Ansprechpartner rund um die Uhr erreichbar ist, oder innovative telefon- und webbasierte Services zur Verfügung stehen.

„Meine Praxis 24“ bietet aber noch mehr: neben der Akutbehandlung, auch den dringend notwendigen Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention, deutlich bessere Möglichkeiten zur Betreuung von chronisch Kranken (z.B. Diabetes) und sie soll in allen Fragen rund um die Gesundheit eine Lotsenfunktion für den Einzelnen durch das System übernehmen.

Übereinstimmung brachte die Bundesgesundheitskonferenz auch zum Thema „Hausarzt“. „Das Vorhandensein eines Haus- oder Vertrauensarztes ist eine Stärke unseres Gesundheitssystems. Auch in Zukunft wird er daher eine wesentliche Säule der Primärversorgung bilden“, betont Schelling. Einigkeit herrschte allerdings unter den Teilnehmern, dass die Bevölkerung Schwächen in der Verfügbarkeit und im Betreuungsangebot durch den Hausarzt sieht. „Diese lassen sich nur dadurch beseitigen, dass der niedergelassene Arzt nach dem nun vorgelegten Modell der Primärversorgung in Zukunft im Rahmen von Teams agieren wird. Dessen Mitglieder arbeiten eigenständig, partnerschaftlich und synergetisch auf gleicher Augenhöhe zusammen. Schelling: „Für PatientInnen bedeutet dies eine umfassende Betreuung, den Arzt entlastet dies von Tätigkeiten, die über den medizinischen Bereich hinausgehen. Insbesondere für junge Mediziner wird dies die Entscheidung zum Einstieg in den niedergelassenen Bereich erleichtern“.

„Die Bundesgesundheitskonferenz war ein guter Start in die noch vor uns liegende gemeinsame Arbeit. Um das Ziel einer Neugestaltung der Primärversorgung in Österreich zu erreichen, fordere ich von allen Beteiligten nicht nur ein hohes Maß an Flexibilität, sondern vor allem auch ein Abrücken von überholten Standes-Standpunkten“, so der abschließende Appell von Schelling.

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.



Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020