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Hauptverband und Zahnärztekammer sind sich bei Zahnspangen-Versorgung einig


20. November 2014


Ab 1. Juli 2015 soll 180 Kieferorthopäden die Sachleistungsversorgung sicherstellen

 

Nach harten Verhandlungen haben sich gestern die Sozialversicherung und die Österreichische Zahnärztekammer auf ein Grundsatzpapier für eine kieferorthopädische Sachleistungsversorgung für Kinder und Jugendliche geeinigt. Bis Ende des Jahres soll ein abgestimmter Vertragstext in den jeweiligen Gremien beschlossen werden.

Demnach wird es für Kinder und Jugendliche bei medizinischer Notwendigkeit (laut IOTN-Skala 4 und 5) bis zum 18. Lebensjahr ab dem 1. Juli des kommenden Jahres zwei neue Leistungen der sozialen Krankenversicherung  geben. Die wesentlichen Kernpunkte der Einigung sind:

 

  • Eine frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen. Dieser erfolgt in der Regel durch abnehmbare Zahnspangen, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich in Höhe von rund € 400.-) wegfallen wird.
  • Festsitzende Zahnspange bei Kinder und Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen (IOTN 4 und 5)
  • Wegfall der bisherigen Bewilligung durch die Krankenkassen bei Behandlung durch die Kieferorthopäden
  • Einführung eines Qualitätssicherungssystems durch Messung des Behandlungserfolges.

„Diese Einigung ermöglicht einen ganz wichtigen Lückenschluss in der Kinder- und Jugendmedizin und wir können nun als Sozialversicherung diese notwendigen Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung finanzieren“, freut sich der Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband, Mag. Peter McDonald, auf die Einigung mit der österreichischen Zahnärztekammer. 

 

Die Zahnärztekammer sieht die erfolgreichen Gespräche mit dem Hauptverband betreffend die Gratis-Zahnspange als einen ersten Schritt in Richtung einer Modernisierung des kassenzahnärztlichen Leistungskatalogs zugunsten der betroffenen Patientinnen und Patienten.

 

„Es ist uns in den partnerschaftlichen Verhandlungen mit der Zahnärztekammer gelungen, eine für unsere jugendlichen Versicherten unbürokratische und faire Lösung zu finden“, so Albert Maringer, Obmann der OÖGKK und Hauptverhandler für die Sozialversicherung abschließend.

 

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.



Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020