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Biach: „Gut, dass etwas am Tisch liegt, jetzt geht es um die Details“

Biach sieht Licht und Schatten und fordert Präzisierungen sowie Fortsetzung der Gespräche.

Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger/APA-Fotoservice/Hörmandinger

Der Hauptverband sieht in der präsentierten Punktuation durchaus positive Aspekte. „Wir begrüßen ausdrücklich den Fortbestand der Selbstverwaltung, das Verbleiben der Beitragseinhebung bei der Sozialversicherung, das grundsätzliche Bekenntnis zur AUVA und vor allem die angekündigte Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern als Träger der Selbstverwaltung“ kommentiert Alexander Biach, Vorsitzender des Hauptverbandes, in einer ersten Reaktion die Pläne für die künftige Ausgestaltung der Sozialversicherung.
Und Biach vermerkt positiv, dass hier die Expertise der Sozialversicherung offenbar zu einer Richtungsänderung geführt habe. Bei etlichen Themen, wie der Ausgestaltung der Gremien, der Beitragsprüfung, der Leistungsharmonisierung und den angeführten Einsparungen, ortet der Hauptverbands-Vorsitzende aber durchaus Klärungsbedarf und bietet der Regierung weiterhin vollste Kooperation und Gesprächsbereitschaft an.

 

Selbstverwaltung macht aus Betroffenen Beteiligte


Inhaltlich hat sich die Sozialversicherung bereits im Vorfeld dringend für die Beibehaltung der Selbstverwaltung ausgesprochen und juristisch hinterlegt, dass es keine Mischsysteme mit Regierungsvertretern in Selbstverwaltungsgremien geben kann. Das Prinzip der Selbstverwaltung wurde von der Bundesregierung heute bestätigt.

Die Selbstverwaltung stellt sicher, dass die vielfältigen Interessen und Bedürfnisse der Bevölkerung in die öffentliche Verwaltung Eingang finden. Somit werden aus  Betroffenen Beteiligte. „Die Selbstverwaltung ist ein fundamentaler und wertvoller Baustein einer  direkten und lebendigen Demokratie. Das Zusammenwirken von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern in den Gremien muss auch in Zukunft von einer Kultur des gemeinsamen Handelns und nicht des Überstimmens geprägt sein“, konkretisiert Biach.

 

Beitragseinhebung und Beitragsprüfung als verfassungsrechtlicher Grundpfeiler der Selbstverwaltung


Die Beitragseinhebung und die Beitragsprüfung sichern die notwendigen Einnahmen und die Beitragsgrundlagen der Versicherten für die Pensionen.
Denn wer Geld ausgibt, muss auch dafür sorgen, dass die Einnahmen vollständig und rechtzeitig verfügbar sind. „Daher ist der Verbleib der Beitragseinhebung bei der Sozialversicherung zu begrüßen“, so Biach, „das hat sich bisher bewährt und wird es auch zukünftig.“ 

 

Dringenden Gesprächsbedarf sieht die Sozialversicherung beim Thema Beitragsprüfung. Diese ist, genauso wie die Beitragseinhebung, verfassungsrechtlich untrennbar mit dem Prinzip der Selbstverwaltung verbunden. Die Überprüfung der korrekten Beitragsleistung ist wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden solidarischen Sozialversicherungswesens, schafft fairen Wettbewerb unter den Dienstgebern, verhindert Lohndumping und damit in weiterer Folge zu geringe Pensionen. Im Unterschied zur Finanz prüft die Sozialversicherung entsprechend dem Anspruchslohnprinzip und nicht nach dem Zuflussprinzip. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherten die ihnen zustehende Pensionsleistung erhalten. Daher muss auch in Zukunft der Einfluss der Sozialversicherung auf die Beitragsprüfung erhalten bleiben, denn die bereits bestehende gemeinsame Prüfung durch die Sozialversicherung und Finanz hat sich bestens bewährt.

 

Gemeinsam für eine moderne und effiziente Sozialversicherung

 

Biach: „Ich sehe die ÖGK als Österreich-Haus. Jeder der neun Wohnungseigentümer muss bestimmte Rechte aber auch Pflichten haben. Die genaue Ausgestaltung, also wie genau Planungs-, Budget und Vertragshoheit im Rahmen unseres gemeinsamen Österreich-Hauses gelebt werden, müssen wir in den nächsten Monaten bei der legistischen Umsetzung klären.“

 

Dass die Regierung mehrfach die Bedeutung der Leistungsharmonisierung angesprochen hat, bestätigt den von den Trägern vor einem Jahr eingeschlagenen Weg, wo bereits etliche Harmonisierungen gelungen sind. „Ich hätte mir hier eigentlich das ambitioniertere Ziel einer Harmonisierung über alle Träger und nicht nur innerhalb der ÖGK, vorgestellt“ deutet Biach Nachbesserungsbedarf in der Frage der Leistungsharmonisierung an. 

 

Die erwähnte kumulierte Einsparung von einer Milliarde Euro muss ebenfalls einer Präzisierung zugeführt werden. Biach: „Einsparungen sind natürlich anzustreben, dürfen aber keinesfalls mit Leistungsverschlechterungen verbunden sein. Unsere Vorschläge zur Aufgabenbündelung sind dabei realistisch“.

 

Die Reform der Mehrfachversicherung in Form der automatischen Deckelung ab erreichter Höchstbeitragsgrundlage ist richtig, es muss jedoch darauf geachtet werden, dass dabei das Prinzip der Pflichtversicherung nicht verletzt werde.

 

Der Hauptverband wird auch als Dachverband die Interessen aller Versicherungsträger in allen drei Versicherungssparten vertreten, trägerübergreifende Weiterentwicklungen der Sozialversicherung durchführen und kompetenter Ansprechpartner für die internationale und nationale Politik bleiben. Die österreichische Sozialversicherung will im Interesse einer modernen und effizienten Sozialversicherung den Weg gemeinsam weiter gehen, um eines der besten Sozialversicherungssysteme der Welt in eine gute Zukunft zu führen.


Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger  ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall-und Pensionsversicherung  Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell  sind rund 8,6 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020